Landgericht Wuppertal Kein Prozess gegen KZ-Wächter wegen Beihilfe zum Mord

Wuppertal · Ein ehemaliger mutmaßlicher Wachmann des KZ Stutthof ist vom Landgericht Wuppertal für verhandlungsunfähig erklärt worden. Gegen ihn wird nun kein Prozess geführt.

 Gegen den mutmaßlichen KZ-Wächter wird es keinen Prozess am Wuppertaler Landgericht geben.

Gegen den mutmaßlichen KZ-Wächter wird es keinen Prozess am Wuppertaler Landgericht geben.

Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

Das Landgericht Wuppertal hat die Eröffnung des Prozesses gegen einen mutmaßlichen ehemaligen SS-Wachmann des KZ Stutthof abgelehnt. Der 96-Jährige sei laut ärztlichem Gutachten dauerhaft verhandlungsunfähig, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit.

Dem Hochbetagten war Beihilfe zum Mord in mehreren hundert Fällen vorgeworfen worden. Er soll von Juni 1944 bis Mai 1945 als Heranwachsender einem SS-Totenkopf-Wachbataillon zugeteilt gewesen sein, welches das deutsche Konzentrationslager Stutthof östlich von Danzig bewacht habe.

Das Gericht erlegte dem 96-Jährigen die ihm bisher entstandenen Kosten des Verfahrens auf, weil ein erheblicher Tatverdacht bestehe. Im KZ Stutthof habe es gezielte Tötungsaktionen mittels Gaskammer und Giftgas Zyklon B, aber auch durch Erschießungen mit Hilfe einer Genickschussanlage oder dem Injizieren von Benzin oder Phenol in das Herz von KZ-Insassen gegeben. Zudem seien die Gefangenen bewusst besonders lebensfeindlichen Bedingungen ausgesetzt worden.

Der Beschuldigte soll zudem einen Vernichtungstransport von rund 600 Menschen nach Auschwitz begleitet haben. Nach Auffassung der Kammer sei davon auszugehen, dass der Angeschuldigte die Tragweite und Dimension des im KZ Stutthof verübten Massenmordes erkannt und gewusst habe, dass er die grausamen Morde förderte. Diese hätten ihm während seiner zehnmonatigen Dienstzeit im Lager nicht verborgen bleiben können. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde eingelegt werden.

(dpa)
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