Landgericht: GWG-Skandal - Höhere Auflage für Ex-Banker

Lothar Pickhardt soll 10000 Euro zahlen. Bewährungsstrafe noch nicht rechtskräftig.

Wuppertal. Neues Urteil zum Skandal um millionenschwere Immobiliengeschäfte der gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft (GWG) in den 90er Jahren: Freitag wurde der ehemalige Direktor der Deutschen Bank in Barmen, Lothar Pickhardt, wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Als Auflage soll der 69-Jährige 10000 Euro an die Bürgerstiftung "Kinder in Wuppertal" zahlen. Wegen Steuerhinterziehung muss er zudem 27000Euro Strafe zahlen. Zur Erinnerung: 2003 war Pickhardt vom Landgericht wegen Bestechung, Untreue und Steuerhinterziehung zu einem Jahr und neun Monaten Haft - ebenfalls auf Bewährung - verurteilt worden. Der BGH kassierte das Urteil. Ein neues Strafmaß musste gebildet werden - ebenfalls vom Landgericht, aber von einer anderen Strafkammer.

Verfahren zu lang: Von 15Monaten Haftstrafe gelten drei als verbüßt

Die erhöhte gestern die Bewährungsauflage aus dem ersten Verfahren um 5000Euro, milderte aber die Gesamtstrafe ab. Zudem gelten laut Urteil bereits drei Monate der Strafe als verbüßt. Grund dafür ist die lange Verfahrensdauer. In der Urteilsbegründung hielt das Gericht dem pensionierten Bankdirektor zu Gute, mit Beginn der Ermittlungen - im Mai des Jahres 2001 saß Pickhardt für eine Nacht in Untersuchungshaft - geständig und kooperativ gewesen zu sein. Angesichts der Tatsache, dass sich der 69-Jährige abgesehen von seiner Verstrickung in den GWG-Skandal, stets straffrei geführt habe, alt und krank sei, ist für das Gericht klar, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Pickhardt hat zudem versucht, den Schaden wiedergutzumachen: Mehr als 70000Euro flossen als Wiedergutmachung an eine Stiftung. Deren Gründer hatten einst den Bankdirektor damit beauftragt, das Stiftungsvermögen zu verwalten.

Gericht: Angeklagte missbrauchte Vertrauen der Stiftungsgründer

Für das Gericht steht fest: Dieses Vertrauen hat Pickhardt bitter enttäuscht. In den 90er-Jahren habe er im Zuge eines millionenschweren Seniorenwohnprojektes jener Stiftung widerrechtlich 100000 D-Mark kassiert. Der 69-Jährige nahm das gestrige Urteil samt Begründung ohne sichtbare Regung hin. Ob es rechtskräftig wird, steht noch nicht fest.

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