Kulturausschuss Neue Eintrittspreise für den Zoo fallen durch

Kulturausschuss weist Vorlage der Verwaltung zurück und will mehr Infos.

 Elefantenjungtier „Gus“ und Pfleger Gustav Röckener.

Elefantenjungtier „Gus“ und Pfleger Gustav Röckener.

Foto: Fischer, Andreas H503840

Gut Ding will Weile haben. Im Fall der Entgeltordnung des Grünen Zoos beherzigte der Kulturausschuss den Spruch bei seiner Sitzung am Mittwoch. Dabei sparten die Politiker nicht mit Kritik an der Verwaltungsvorlage zum Thema.

 2015 wurden die Preise auf 14,50 Euro pro Erwachsenem und 7 Euro pro Kind erhöht, ein Kombiticket bei Tageskarten, Online-Tickets, ein Zoo-Abo eingeführt. Schon damals schrieb der Haushaltssanierungsplan eine weitere Eintrittspreiserhöhung für 2019 vor, um „den steigenden Energie- und Betriebskosten Rechnung zu tragen“. Und so erhöhte die Verwaltung in ihrer neuen Vorlage das Erwachsenen-Ticket auf 17 Euro, beließ das für Kinder bei 7 Euro. Und stieß damit auf breite Ablehnung. Für CDU und Grüne meldete Ausschussvorsitzender Rolf-Jürgen Köster (CDU) weiteren Beratungsbedarf an, betonte die Grenzwertigkeit der Preiserhöhung und das Fehlen der vom Ausschuss gewünschten Eintrittsfreiheit für Kinder bis 15 Jahre. Ingrid Pfeiffer (FDP) bemängelte das Fehlen jeglicher Ansätze, die Basis für ein Marketingkonzept sein sollten, um durch mehr Besucher zu mehr Geld zu kommen. „Diese Vorlage enthält genau das, was wir nicht wollen.“

Der Zoo hat Probleme bei den Besucherzahlen: Nach einem Rekordjahr 2016 (627 848 Besucher) folgten 2017 aufgrund mehrwöchiger Bahnsperrungen und ungünstigen Wetters Einbrüche. 2018 erholte sich das Aufkommen, 2019 aber lässt die stillgelegte Schwebebahn Böses ahnen.

 Beigeordneter Matthias Nocke verwies auf die Vorgabe des Haushaltssanierungskonzepts und wollte mit den Politikern über Themen wie Vereinfachung der Tarifstruktur, günstige Familientarife und Steigerung der Einnahmen diskutieren. Er holte sich einen Korb. Die Politiker vertagten das Thema auf die nächste Kulturausschusssitzung. Zuvor soll die Verwaltung weiteres Zahlenmaterial liefern.  mws

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