Künftig mehr Solaranlagen auf Denkmal-Dächern

Ein Urteil am Verwaltungsgericht Göttingen könnte den Hausbesitzern ökologische Sanierungen erleichtern.

Wuppertal. Rund 4500 Baudenkmäler gibt es in der Stadt. Wer in einem wohnt, der kann sich der Notwendigkeit energetischer Sanierungen unter Umständen kaum entziehen - stößt dann aber in Form des Denkmalschutzes schnell an seine Grenzen.

Marita und Walter Kreuder zum Beispiel sind die Eigentümer eines Hauses an der Marienstraße. Ihr Anliegen: Sie wollen auf dem Dach eine Solaranlage errichten. Eine, die weder von unten, noch von der Seite und von oben allenthalben aus einem Flugzeug heraus gesehen werden kann. Doch die Untere Denkmalschutzbehörde riet dem Ehepaar trotzdem davon ab, einen Antrag zu stellen.

Ein Hinweis, von dem sich die Hauseigentümer nicht irritieren lassen. Sie stellen den Antrag trotzdem, der wird abgelehnt, Marita und Walter Kreuder streben daraufhin eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf an. Ende dieser Woche hätte verhandelt werden sollen. Doch unmittelbar vor dem Termin die Wende: Die Stadt bietet eine außergerichtliche Einigung und grünes Licht für die Solaranlage an.

Hintergrund ist ein kurz zuvor bekannt gewordenes Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen. Die Kernaussage: Die Genehmigung einer solchen Solaranlage ist möglich, wenn sie quasi nicht zu sehen ist und den Eindruck des Denkmals nicht beeinträchtigt.

Stadtentwicklungsdezernent Frank Meyer spricht in diesem Zusammenhang von einem Meilenstein. Denn nachdem bislang auch in Absprache mit dem rheinischen Amt für Denkmalpflege Anliegen für eine Solaranlage auf dem Dach eines denkmalgeschützten Hauses sehr konservativ beantwortet wurden, kann die Stadt nun je nach Einzelfall großzügiger mit dem Thema umgehen.

Beispielsweise die mittlerweile mit Preisen ausgezeichnete energetische Sanierung eines Hauses an der Sophienstraße hätte nach der neuen Rechtslage wohl zusätzlich noch mit einer Solaranlage ausgestattet werden können. Nach alter Rechtslage allerdings war da offenbar nichts zu machen.

Marita und Walter Kreuder hatten ohnehin so ihre Probleme damit, den Argumenten des Denkmalschutzes zu folgen. Schließlich werde auch das Opernhaus beleuchtet. Bei ihrem Haus jedoch sollten etwaige Reflexionen der Solaranlage als Manko gelten. Und auch an der Schwimmoper könne schließlich nicht allen Anforderungen des Denkmalschutzes gefolgt werden.

Kreuder weiß zudem von anderen Besitzern denkmalgeschützter Häuser, die ihre Räume im nicht sanierten Zustand nicht vermieten können. Energetische Maßnahmen jedoch verbiete der Denkmalschutz.

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