Korruption - GWG-Skandal: Wie pleite ist der Ex-Vermittler?

Urteil gegen frühpensionierten Oberamtsanwalt am Montag.

Wuppertal. Am Donnerstag begann am Landgericht die Zweitauflage des Prozesses gegen den frühpensionierten Oberamtsanwalt und Ex-Vermittler Gerd Kolbe. Wegen seiner Verstrickung in den millionenschweren Immobilien-Skandal um die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft (GWG) war der Wuppertaler im Jahr 2003 wegen Anstiftung zur Untreue zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der BGH hat verfügt, dass das Landgericht neu verhandeln muss. Allerdings geht es dabei für den 62-Jährigen auf der Anklagebank nur noch ums Strafmaß. Innerhalb von zwei Verhandlungstagen soll der Fall erledigt sein. Und so wurden am Donnerstag vor allem alte Urteile verlesen. Diskussionsstoff dürfte es trotzdem geben. Am Donnerstag bestätigte Kolbes Verteidiger Harald Benninghoven, dass sein Mandant gegenüber dem Finanzamt die eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgegeben habe. Auf die Frage nach der Schadenswiedergutmachung - beispielsweise an die GWG - kam von Kolbe am Donnerstag ein Kopfschütteln. Lediglich kleinere Beträge seien von ihm gezahlt worden. Ansonsten habe sich an seinen persönlichen Verhältnissen in der jüngeren Vergangenheit nichts geändert. Demnach bezieht der 62-Jährige nach wie vor eine Pension. Dem Vernehmen nach, wird die aber größtenteils gepfändet. Wie pleite ist der Ex-Vermittler? Fakt ist: Der Staatsanwaltschaft liegt ein neuer anonymer Hinweis vor. Der Schreiber soll darin behaupten, dass Kolbe erhebliche Geldausgaben für Reisen und Hotelaufenthalte getätigt habe. Verteidiger Benninghoven winkte gestern ab, sprach von Stimmungsmache gegen seinen Mandanten. Über das Thema soll am kommenden Montag gesprochen worden. Dann wird auch das Urteil erwartet.

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