Lehre Kooperationsvertrag zwischen Kirchlicher Hochschule und Kirchenkreis ist unterzeichnet

In der Gemarker Kirche wurde bei einem Gottesdienst das Fundament für eine neue Zusammenarbeit gegossen.

  Ilka Federschmidt und Konstanze Kemnitzer bei der Unterschrift.

Ilka Federschmidt und Konstanze Kemnitzer bei der Unterschrift.

Foto: Fries, Stefan (fri)

Es ist ein geschichtsträchtiger Tag in Wuppertal – der 31. Mai –, den der Evangelische Kirchenkreis Wuppertal und die Kirchliche Hochschule gewählt haben, um ihre Kooperation zu festigen. Am Montagabend unterzeichneten Prof. Konstanze Kemnitzer von der Kirchliche Hochschule (KiHo) Wuppertal/Bethel und Ilka Federschmidt, Superintendentin des Evangelischen Kirchenkreises, einen Kooperationsvertrag, der die Erinnerung an die Barmer Theologische Erklärung und das gemeinsame Erbe aktiv beleben soll. Das Dokument steht im Mittelpunkt der neuen Zusammenarbeit.

Die Unterschriften wurden, eingerahmt von einem Gottesdienst in der Gemarker Kirche, an dem Interessierte via Zoom live teilnehmen konnten, unter den Vertrag gesetzt. Barbara Herfurth, Projektleiterin „Gelebte Reformation. Die Barmer Theologische Erklärung“ des Evangelischen Kirchenkreises, erklärt, dass die Idee zur Kooperation vor zwei Jahren entstanden ist und von zwei Professoren der KiHo kam. Hochschule und Kirchenkreis sollen beidseitig von der engeren Zusammenarbeit profitieren. Der Fokus liegt dabei auf mehreren Punkten, unter anderem stellt der Kirchenkreis der Kirchlichen Hochschule einen Lehrauftrag zur Verfügung: Im Wintersemester wird schon die erste Übung stattfinden zum Thema „Die Frau in der Bekennenden Kirche“.

Weiter soll an dem historischen Datum immer ein Gottesdienst stattfinden – zum Gedenken und zu Ehren der Barmer Erklärung. Auch ein Punkt ist, dass Lehrende und Studierende die Ausstellung „Gelebte Reformation. Die Barmer Theologische Erklärung“ weiterentwickeln. Hierbei gibt es keine Denkverbote, die Ideen sollen frei fließen, verspricht Herfurth.

Der Kooperationsvertrag sei bewusst offen gehalten und biete viele Möglichkeiten für künftige Projekte. Sinn sei es, das kirchliche evangelische Leben Wuppertals mit der Barmer Erklärung stärker in den Fokus zu rücken und die Zusammenarbeit auszuweiten. Herfurth betont, dass die Kirchliche Hochschule 1935 von Menschen gegründet wurde, die die Barmer Erklärung unterzeichnet haben, wie Karl Immer.

Nach Ansicht von Prof. Hellmut Zschoch, der seit 1995 Professor für Kirchengeschichte ist und in dieser Zeit auch mehrfach Rektor der Kirchlichen Hochschule war, macht den Kooperationsvertrag so wertvoll, dass damit ein Wuppertaler Datum der Kirchengeschichte für die Gegenwart hervor und nachhaltig ins Bewusstsein gehoben wird. Ebenso: „Dass wir die Gemarker Kirche mit der Ausstellung zu einem Bildungsort für die Stadt und mit überregionaler Ausstrahlung weiterentwickeln können. Dass wir zeigen, dass Kirche und theologische Wissenschaft einander brauchen und aus der Geschichte etwas für Gegenwart und Zukunft in Angriff nehmen.“ Ferner sei es wichtig, den Bezug auf die Barmer Theologische Erklärung intensiver im kollektiven Gedächtnis zu halten, weil dies eine Basis für den deutschen und weltweiten Protestantismus sei, so Zschoch.

Bisher seien Kooperationen zwischen Kirchenkreis und KiHo immer in konkreten Situationen, gewissermaßen auf Zuruf und meist mit einzelnen Verantwortlichen auf beiden Seiten gelaufen, sagt er. „Mit dem Vertrag ist dauerhaft ein gemeinsames Projekt identifiziert und es sind konkrete Schritte skizziert, die in den kommenden Jahren angepackt werden können“, freut sich Zschoch.

Am 31. Mai 1934 hat die Bekenntnissynode in Barmen die Barmer Theologische Erklärung abgegeben – mutige Worte und ein Bollwerk gegen den Nationalsozialismus, der seine Schatten immer tiefer in deutschen Boden grub.

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