Kommunalwahl: Stadt braucht noch dringend 700 Wahlhelfer

Am Wahlsonntag sind 265 Wahlvorstände mit jeweils sechs Personen zu besetzen.

Kommunalwahl: Stadt braucht noch dringend 700 Wahlhelfer
Foto: dpa

Wuppertal. Bis zu vier Kreuzchen können die Wuppertaler Wähler am 25. Mai auf ihren Stimmzetteln machen. An diesem Tag finden in Wuppertal nicht nur die Wahl zum Europäischen Parlament und die des neuen Stadtrats statt, sondern es werden auch die Bezirksvertreter und zum ersten Mal die Mitglieder des Integrationsrates gewählt. Insgesamt sind 300.000 Wuppertaler zu den Wahlen aufgerufen sein. 2000 Wahlhelfer sollen eingesetzt werden, rund 700 werden noch dringend gesucht.

„Der organisatorische Aufwand ist bei vier Wahlen und langen Stimmzetteln an einem Tag vergleichsweise hoch. Uns fehlen noch Wahlhelfer in vielen Wahlbezirken“, sagt Oliver Pfumfel, Leiter des Bereichs Wahlen bei der Stadt Wuppertal. Am Wahlabend wird zunächst die Europawahl ausgezählt, dann die Wahl zum Rat der Stadt. 246.000 Wahlberechtigte gibt es für die Europawahl.

Da zur Kommunalwahl auch Jugendliche ab 16 Jahren das Wahlrecht haben, liegt die Zahl hier mit 271.500 höher. Zur Integrationswahl sind 70.000 Wähler aufgerufen. Der Integrationsrat soll zukünftig 25 Mitglieder haben: 10 Ratsmitglieder und 15 direkt gewählte Vertreter der Migranten und Migrantinnen.

„Wir hoffen, dass wir am Wahlabend bis etwa 19 Uhr das Ergebnis der Europawahl liefern können“, sagt Pfumfel. Gegen 21 Uhr dürfte dann auch die Zusammensetzung des künftigen Stadtrats feststehen: Es folgen am späteren Abend die Ergebnisse für die Bezirksvertretungen. Die Auszählung für den Integrationsrat ist für Montag, 26. Mai.

Neben der Briefwahl gibt es wie bei anderen Wahlen zuvor auch die Möglichkeit, schon vorab im Barmer Rathaus seine Stimmen abzugeben. Das Wahllokal wird ab dem 29. April im 3. Stock des Barmer Rathauses eingerichtet, wo auch die Unterlagen für die Briefwahl ausgegeben werden.

Für den Super-Wahlsonntag müssen 265 Wahlvorstände mit jeweils sechs Personen besetzt werden. Die Wahlvorsteher und die Stellvertreter müssen in Schulungsveranstaltungen in die jeweiligen gesetzlichen Wahlrechtsvoraussetzungen eingewiesen werden. Das sogenannte „Erfrischungsgeld“ für die Wahlhelfer liegt je nach Einsatz bei 45 bis 70 Euro. Wer sich melden möchte, kann dies tun auf:

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