Wuppertal : Kita-Beiträge: Stadt nimmt mehr von Besserverdienern
Die Anpassung der Beiträge wurde gerade beschlossen. Wer profitiert davon, wer zahlt mehr und was nimmt die Stadt ein?
Es soll gerechter zugehen - besonders für die Arbeitnehmer. Das ist das Ziel der Verwaltung bei der Änderung der Elternbeitragssatzung. Die wurde jetzt im Jugendhilfeausschuss beschlossen und soll zum 1. August 2019 inkrafttreten.
Aktuell müssen Eltern ab einem Einkommen von 12 500 Euro die Betreuung ihrer Kinder zwischen bis sechs Jahren bezahlen. Die Beiträge staffeln sich in sieben Stufen his zu einem Einkommen von 71 000 Euro - ab dann zahlen alle gleich, auch wenn jemand deutlich mehr verdient. Das sorgt für eine prozentual höhere Belastung von Familien mit einem Einkommen, das knapp über der Grenze liegt, gegenüber denen, die die Grenze deutlich überschreiten.
Das will die Verwaltung künftig besser austarieren. Denn ab kommendem Jahr soll es in diesem Einkommensbereich neue Differenzierungen geben. Eingeführt werden Stufen bis 80 000, 90 000 und 100 000 Euro sowie über 100 000 Euro.
Sozialdezernent Stefan Kühn (SPD) sagt, die Tabelle sei seit den 1990er Jahren nicht angepasst worden. Damals galt sie erst landesweit. Als die Bemessung der Beiträge dann den Kommunen überlassen wurde, hat Wuppertal aber nichts geändert. „Damals gab es noch die D-Mark und 140 000 DM waren ein richtig gutes Einkommen. Heute sind 71 000 Euro aber kein Spitzeneinkommen mehr“, begründet er die neue Differenzierung nach oben. Gleichzeitig will die Stadt die Besserverdiener nicht überlasten. Immerhin sind die ein wichtiges Standbein und sorgen für eine geregelte Finanzierung. 28,9 Prozent der Kinder in der Tagespflege haben Eltern, die bisher in die Kategorie fallen und 11,5 Prozent der Kinder in Kindertagesstätten.
Höher ist nur der Anteil der beitragsbefreiten Eltern. Denn in Wuppertal sind knapp 60 Prozent der Kinder in Kitas dort von Beiträgen befreit. Bei der Kindertagespflege sind es rund 23 Prozent. Das kommt, weil das letzte Jahr beitragsfrei ist, aber auch Geschwisterkinder beitragsbefreit sind. Ebenso Eltern, die Transferleistungen bekommen. Die Eltern, die tatsächlich bisher in der untersten Stufe bis 25 000 Euro einzahlen sind nicht viele - insgesamt 424.