Kindesmissbrauch: Gericht bestätigt Strafmaß für Babysitter

Schwelmer (23) wegen Missbrauchs von Kindern zu hoher Haftstrafe verurteilt.

Kindesmissbrauch: Gericht bestätigt Strafmaß für Babysitter
Foto: Andreas Bischof

Wuppertal. Das Landgericht hat am heutigen Mittwoch einen Schwelmer (23) wegen schweren Missbrauchs von Kindern in mehreren Fällen zu sechs Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Damit wurde das Strafmaß aus dem ersten Verfahren vor dem Landgericht im September 2013 bestätigt. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil kassiert und zur Neuverhandlung zurückverwiesen.

Laut Anklage hat sich der geständige Mann aus Schwelm über das Internet als Babysitter engagieren lassen und dann Mädchen im Alter zwischen fünf und zehn Jahren nackt fotografiert, gefilmt und angefasst. Der Schwelmer befindet sich nach wie vor in U-Haft. Am Mittwoch entschuldigte er sich und sagte, dass er sich einer Therapie unterziehen wolle. Carsten Rebber — er vertritt die Interessen der Eltern betroffener Kinder — zur WZ: „Wir sind erleichtert, dass der Richterspruch Bestand hat.“ Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht. Die Verteidigung hat erneute Revision angekündigt.

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