Kinder als Druckmittel: Gericht ordnet Ausreise des Vaters (37) an

Unter Tränen legte ein Familienvater vor dem Landgericht ein Geständnis ab. Die Strafe: zwei Jahre auf Bewährung. Ob und wann er seine Kinder wiedersehen wird, ist derzeit offen.

Wuppertal. Zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilte die Jugendschutzkammer des Landgerichts einen Tunesier (37), weil er während eines Familienurlaubes in seinem Heimatland, seine deutsche Ehefrau und die beiden gemeinsamen Kinder an der Rückreise nach Deutschland gehindert hat. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte innerhalb von vier Tagen die Bundesrepublik verlassen.

Laut Anklage hatte der Tunesier im vergangenen Mai seine Ehefrau und die beiden acht und 10 Jahre alten Kinder unter dem Vorwand, seine todkranke Mutter besuchen zu wollen, nach Tunesien gelockt. Am Ende der Ferien verlangte er, dass die Familie fortan in seiner Heimat leben solle, und nahm ihnen die Pässe weg. Die Ehefrau weigerte sich. Sie selbst konnte zwar ausreisen, aber ohne ihre Kinder, die der Ehemann in der Folgezeit als Druckmittel benutzte.

Per Telefonterror forderte er ständig Geld und Sachwerte. Dabei drohte er mehrfach, die Kinder umzubringen oder mit ihnen unter falschem Namen in Algerien unterzutauchen. Von seinem Wuppertaler Schwiegervater verlangte er zwei Millionen Euro, wenn die Familie die Kinder lebend wiedersehen wolle.

Gegen Zahlung von 6000 Euro durfte das Mädchen dann doch ausreisen und kehrte nach Wuppertal zurück. Der Junge, der auch zu seiner Mutter wollte, bettelte so lange, bis sein Vater sich entschloss, ihn zurückzubringen.

Per internationalem Haftbefehl gesucht, wurden der Vater in Begleitung seines Sohnes im Dezember vergangenen Jahres in Marseille aufgegriffen. Die Kinder sind jetzt wieder bei der Mutter, die nach der Scheidung auch über das Sorgerecht verfügen wird.

Der Angeklagte, der unter Tränen ein Geständnis ablegte und damit Frau und Kindern die Zeugenaussage ersparte, muss sich bis zur Ausreise bei einem Freund in Leverkusen aufhalten.

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