Kein Theater am Karfreitag – Leo-Theater verschiebt Termin

Die Komödie des Leo-Theaters wird auf Anordnung des Ordnungsamtes verlegt.

Wuppertal. Der Karfreitag, Gedenktag der Todesstunde Christi, ist einer der höchsten Feiertage der christlichen Kirche. Deshalb verlangt das Sonn- und Feiertagsgesetz des Landes NRW für diesen Tag Einschränkungen, die über die Regelungen eines normalen Feiertags weit hinausgehen. "Alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen sind bis zum nächsten Tag 6 Uhr verboten", steht neben vielen anderen Details in dem Gesetz.

Das jedoch ist offensichtlich noch nicht zu allen Veranstaltern durchgedrungen. Das Langerfelder Leo-Theater wollte am Karfreitag Abend die Komödie "Der Neurosen-Kavalier" aufführen. "Ich dachte, das Verbot wäre inzwischen aufgehoben", entschuldigt sich Theaterleiter Thorsten Hamer. Sein Theaterkollege Heinersdorff in Düsseldorf spiele schließlich seit Jahren immer wieder am Karfreitag.

Das Verbot jedoch gilt weiterhin. "Diese Komödie ist mit dem Sonn- und Feiertagsgesetz nicht zu vereinbaren", betont Klaus Wolter, Abteilungsleiter des Ordnungsamtes. Bei Missachtung der Regelung könnte ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro verhängt werden. Vor einem Bußgeldverfahren jedoch setzt das Ordnungsamt erst einmal auf die Einsicht des Theaterleiters.

Bei Hamer mit Erfolg. "Natürlich nehme ich die Komödie sofort runter. Wir verschieben sie auf Sonntag, 19 Uhr", erklärt der Theaterchef. Die Karten behalten ihre Gültigkeit oder können beim Leo-Theater umgetauscht werden.

Die für den Nachmittag um 15 Uhr geplante szenische Lesung zu den letzten Stunden von Jesus Christus hingegen kann voraussichtlich stattfinden. "Ich beantrage gerade eine Ausnahmegenehmigung bei der Bezirksregierung", sagt Thorsten Hamer. Denn Vorführungen ernsten Charakters sind nur zu den Hauptzeiten des Gottesdienstes verboten. Tanz- und Sportveranstaltungen sowie die Vorführung von Filmen ohne Ausnahmegenehmigung jedoch sind für den gesamten Karfreitag tabu.

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