Kein Eigenanteil mehr beim Verfügungsfonds?

Stimmt der Rat zu, ändern sich die aktuellen Richtlinien.

Kein Eigenanteil mehr beim Verfügungsfonds?
Foto: H. Koch

Oberbarmen. Bürger, die ein Projekt über den Verfügungsfonds der Sozialen Stadt organisieren, sollen zukünftig keinen Eigenanteil mehr leisten müssen. Mit diesem Wunsch ist die Bezirksregierung auch an die Stadt Wuppertal herangetreten. Bisher müssen die Bürger und Träger, die beispielsweise Kulturaktionen, Stadtteilverschönerungen oder Netzwerk-Treffen organisieren, jeweils zehn Prozent in Geld oder Arbeitsleistung beisteuern. In den verschiedenen Städten NRWs wurde dieser Eigenanteil bisher unterschiedlich gehandhabt; manche hatten gar keinen Anteil, andere zehn oder sogar 20 Prozent.

Jetzt überarbeitet die Stadt Wuppertal gerade ihre Förderrichtlinien für die Soziale Stadt. Zukünftig soll es auch keine einzelnen Richtlinien für die verschiedenen Programmgebiete geben, sondern eine einheitliche für ganz Wuppertal. Diese Woche wurde der Entwurf in den Bezirksvertretungen vorgestellt, Anfang Juli wird er dann den Beiräten der Verfügungsfonds Heckinghausen und Oberbarmen/Wichlinghausen unterbreitet.

Wenn der Stadtrat im Herbst zustimmt, gelten bei den Verfügungsfond-Sitzungen Anfang November schon die neuen Richtlinien. Deshalb wurden in den vergangenen Wochen auch keine neuen Anträge mehr angenommen. Während des Förderzeitraums bis Ende 2021 stehen pro Einwohner und Jahr fünf Euro zur Verfügung. Jeder Bürger, der Ideen für eine Verbesserung von Wohnklima und Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen hat, kann seine Vorschläge einbringen. Die Quartierbüros helfen bei der Antragsstellung.

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