Jugendliche in Kneipe bewirtet – Gastronom muss zahlen

Der Angeklagte blieb der Verhandlung fern.

Wuppertal. Die Ladung zum Gerichtstermin konnte der Postbote nicht zustellen, und in der Wohnung traf die Polizei den Angeklagten am Mittwoch nicht an. Folglich musste man den Fall am Amtsgericht ohne die Anhörung des Angeklagten klären.

Dem 30 Jahre alte Gastronom wurde vorgeworfen, am 9. August vergangenen Jahres gegen 1.10 Uhr zum wiederholten Male Jugendliche ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten den Aufenthalt in seiner Gaststätte an der Gathe gestattet zu haben. Dabei soll es sich nach WZ-Informationen um zwei ehemalige Bewohnerinnen des Wichernhauses gehandelt haben.

Bereits am 16. März sowie am 12. und 23. Juli vergangenen Jahres wurden nach 24 Uhr Minderjährige ohne Begleitung eines Erwachsenen in der Kneipe des Angeklagten angetroffen. Daraufhin wurden wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz Geldbußen gegen den 30-Jährigen verhängt. Durch den wiederholten Verstoß drohte dem Wirt nun eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Weil der Angeklagte nun für weitere Befragungen nicht zur Verfügung stand, verurteilte Richter Uwe Heiliger den wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz vorbestraften und heute von Hartz4 lebenden Mann per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 500 Euro (50 Tagessätze à 10 Euro). Er hat nun Gelegenheit, binnen zwei Wochen Einspruch einzulegen. In diesem Fall würde es dann einen neuen Verhandlungstermin geben.

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