Jahresabrechnung genau überprüfen

Bei Strom und Gas sollten Verbraucher gut hinsehen.

Produkte, die auf dem Weg vom Regal zur Kasse teurer werden? Im Supermarkt wäre das kurios, bei Strom und Gas aber sind ähnliche Vorgänge gar nicht so selten. Schließlich vergeht nach Wahl eines Tarifs meist ein Jahr bis zur ersten Rechnung. In der Zeit kann nicht nur eine Bonuserwartung in Vergessenheit geraten, sondern auch der Preis steigen. Kunden haben dann ein Sonderkündigungsrecht, so Angelika Thalmann von der Verbraucherzentrale in Wuppertal und gibt folgende Tipps:

Stimmt der Preis? Grundpreis und Preis pro Kilowattstunde müssen mit der Vertragsbestätigung oder der jüngsten Mitteilung einer Preisänderung übereinstimmen. Gibt es Abweichungen, unbedingt nach Ursache forschen.

Verbrauchertipp

Sind Garantien eingehalten? Wird es trotz Preisgarantie teurer, liegt das meist an der Garantie selbst, die nicht alle Preisbestandteile umfasst. Hat der Anbieter das vorab deutlich gemacht, ist rechtlich nichts zu beanstanden. Beim Check, ob alle Versprechen erfüllt sind, sollte aber gleich der Sinn der ganzen Garantie auf den Prüfstand: Auch wenn sie verlockend nach Sicherheit klingen — eingeschränkte Preisgarantien haben keinen Mehrwert und sollten bei der nächsten Tarifwahl außer Acht bleiben.

Ist der Bonus richtig berechnet und ausbezahlt? Beim Anbieterwechsel gibt es oft einen Bonus. Ein Sofortbonus wird in der Regel in den ersten Belieferungsmonaten ausgezahlt, ein Neukundenbonus üblicherweise mit der ersten Jahresabrechnung gutgeschrieben. Fehlt er oder wurde er falsch berechnet, sollte beim Versorger nachgehakt und auf die Gutschrift bestanden werden.

Sind die neuen Abschläge realistisch? Die neuen Monatsabschläge müssen zum bisherigen Verbrauch passen. Realistische Werte erhält man so: Zunächst die Zahl der Kilowattstunden auf der Jahresrechnung mit dem aktuellen Preis pro Kilowattstunde malnehmen. Dann den sogenannten Grundpreis für das ganze Jahr hinzurechnen. Zum Schluss die entstandene Summe durch zwölf teilen.

Lohnt sich ein Anbieterwechsel? Gibt es beim bisherigen Versorger kein gutes Angebot, sollte ein Lieferantenwechsel geprüft werden. Eine Checkliste hierzu gibt es im Internet bei der Verbraucherzentrale.

Schlechte Erfahrungen teilen! Die Verbraucherzentrale NRW sammelt unter [email protected] Fälle von Anbietern, die Boni nicht auszahlen oder Preiserhöhungen „verstecken“. Angenommen werden eingescannte Dokumente mit kurzer Fallschilderung und Kontaktdaten für Rückfragen. Eine Einzelfallberatung erfolgt auf diesem Weg allerdings nicht.

“ Beratungsstelle Wuppertal, Schlosbleiche 20, Tel. 693758- 01 Fax 0202 693758- 11

verbraucherzentrale.nrw

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