Kultur Tanztheater: Arbeitsgericht regt Güterichterverfahren an

Wuppertal · Adolphe Binder will trotz fristloser Kündigung Intendantin bleiben. Richter: „Es wurde viel Porzellan zerstört.“

Adolphe Binder (Archivbild).

Adolphe Binder (Archivbild).

Foto: dpa/Jana Bauch

Die Unterschiede in den Ansichten seien sehr groß und tiefgreifend, stellte der Richter am Arbeitsgericht Wuppertal am Dienstag fest, nachdem beide Seiten ihre Sicht der Dinge dargestellt hatten. „Es hat ja die ganze Zeit geknirscht“, fasste er zusammen.

Adolphe Binders Anwalt hatte im Namen seiner Mandantin den Vorwürfen gegen sie widersprochen: Sie habe durchaus einen Spielplan-Entwurf vorgelegt, aber es sei nicht möglich gewesen, ihn mit Geschäftsführer Dirk Hesse zu besprechen. Es stimme nicht, dass sie die Strukturen nicht akzeptiert habe, sondern sie habe Regeln für die Zusammenarbeit gefordert. Mehrere Gesprächstermine seien abgesagt worden. Der Geschäftsführer habe schon sehr früh eine Trennung vorgeschlagen - auch vor dem Zeitpunkt, an dem der Spielplan als Problem thematisiert wurde. Insgesamt rechtfertigten die Vorwürfe keine Kündigung. Der Anwalt wies darauf hin, dass Adolphe Binder nicht nur einen Fünfjahresvertrag, sondern die Aussicht auf eine längere Beschäftigung gehabt habe - eine „Lebensstellung“. Und dass sie um ihren Ruf kämpfe.

Die Anwältin der Tanztheater GmbH bestätigte, dass der Spielplan eines der zentralen Probleme sei. Der Geschäftsführer, der aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Verhandlung gekommen sei, habe den Grobentwurf nicht einfach abgelehnt, sondern darauf hingewiesen, dass die Planung für einen wirtschaftlichen Betrieb nicht ausreiche. Nur wenn klar sei, welche Tänzer engagiert werden, was die Werkstätten tun müssten, sei eine Budgetierung möglich. Die Zusammenarbeit zwischen Intendanz und Geschäftsführung habe von Anfang an nicht funktioniert. Zudem gebe es Probleme in der Zusammenarbeit mit der Verwaltung und den Technikern. Sie sagte, Adolphe Binder sei für Absprachen schwer erreichbar gewesen, habe auf Gesprächsangebote nicht reagiert.

Der Richter regte ein Güterichterverfahren an. In einem solchen Verfahren verhandeln die Parteien ohne Öffentlichkeit, aber mit einem speziell ausgebildeten Richter miteinander, können auch Dinge besprechen, die nicht relevant sind, wenn es um die Wirksamkeit einer Kündigung geht. Am Schluss könnte ein Vergleich stehen. Kommt es nicht zu einer Einigung, läuft das Kündigungsschutzverfahren weiter, das bis dahin ruht. Zwei Wochen gab der Richter den Parteien Zeit, über diese Möglichkeit nachzudenken.

Die Anwältin des Tanztheaters betonte anschließend: „Das Tanztheater hat ein großes Interesse an eine einvernehmlichen Lösung.“ Und Adolphe Binder bestätigte, sie wolle ihre Arbeit weiterführen - auch wenn die Transformation des Tanztheaters eine komplexe Aufgabe sei. Sie spüre eine starke Verbindung zum Ensemble: „Da ist für mich eine Liebesbeziehung.“ Sie glaube, dass auch andere die Hoffnung haben, dass sie bleibe.

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