Inkasso-Ärger: Dreister Ton und falsche Forderung

Sollte einer Wuppertalerin Geschäftsfrau Geld abgenommen werden, das sie schon lange bezahlt hatte?

Wuppertal. Der Ton war dreist, die Forderung unverschämt und nicht gerechtfertigt. Die Wuppertalerin Hannelore E. staunte nicht schlecht, als sie vor einer Woche ein Mahnschreiben der SNT-Inkasso im Briefkasten hatte und - wie so oft üblich - gleich mit einem gerichtlichen Mahnverfahren bedroht wurde.

Die SNT Inkasso wollte 110 Euro von Hannelore E. und bezog sich auf eine Forderung des Telefonanbieters Alice. Es kommt noch dicker: Frau E. ist schon seit drei Jahren kein Kunde mehr von Alice, hatte aber die Belege, die ihr korrektes Zahlverhalten bestätigten, aufbewahrt.

Das hinderte SNT Inkasso nicht daran, mit horrenden Aufschlägen Geld einzufordern. Doch Hannelore E. ließ sich nicht einschüchtern und teilte dem Inkasso-Büro mit, dass sie bezahlt habe.

Die verantwortliche Teamleitern des Inkasso-Unternehmens ist nicht zu sprechen. Auf Nachfrage der WZ erklärte Frau Geiker ("Meinen Vornamen muss ich Ihnen nicht sagen."), von SNT Inkasso, dass der Auftraggeber Alice die Forderung zurückgezogen habe und man deshalb von Hannelore E. nun kein Geld mehr wolle. Auf die Frage, ob das Inkasso-Unternehmen prüfe, ob solche Forderungen überhaupt gerechtfertig seien oder ob sie einfach eingetrieben werden würden, antwortete sie: "Wir prüfen die Forderungen nicht, wir geben nur das Mahnschreiben auf."

Für die Wuppertalerin E., die ein kleines Geschäft betreibt, ergibt sich deshalb ein böser Verdacht. "Wenn ich die Belege nicht mehr gehabt hätte, dann hätte ich wohl bezahlen müssen. Ich betreibe einen kleinen Einzelhandel, da kann ich es mir nicht leisten, eventuell einen Schufa-Eintrag zu bekommen, dann erhalte ich von meinen Lieferanten keine Ware mehr. Dann bin ich erledigt."

Hannelore vermutet daher, dass es die Masche von SNT Inkasso sei, die Forderungen zu stellen und dann bei denen einzutreiben, die eine Bezahlung nicht nachweisen können. In Gesprächen mit dem Inkasso-Unternehmen habe man sogar versucht, ihre Kontonummer und ihre E-Mail-Adresse zu erhalten. Besonders ärgert sich Hannelore E. darüber, dass ihrer Meinung nach viele Menschen, die derart eingeschüchtert würden, vor lauter Angst solche Rechnung bezahlten.

Davon rät auch die Wuppertaler Verbaucherzentrale ab. Michelle Schüler von der Zentrale empfiehlt Betroffenen, einer solchen Forderung schriftlich und per Einschreiben zu wiedersprechen. Sollte die Forderung - wie im Falle von Hannelore E. - sogar drei Jahre zurückliegen, sei ohnehin die Verjährung eingetreten.

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