Ausnahme In Wuppertal bieten einige Corona-Testzentren weiterhin Gratis-Schnelltests an

Wuppertal · Das Deutsche Rote Kreuz in Wuppertal ist der Meinung: Schutz vor dem Coronavirus darf keine Frage des Geldbeutels sein.

In Wuppertal-Unterbarmen wird weiterhin gratis getestet.

In Wuppertal-Unterbarmen wird weiterhin gratis getestet.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Ab Donnerstag, 30. Juni, gibt es nur noch in Ausnahmefällen einen Gratis-Corona-Schnelltest. Will man eine Veranstaltung in einem Innenraum aufsuchen oder hat man eine rote Corona-Warn-App, muss man ab sofort 3 Euro für einen Schnelltest bei einem Testcenter bezahlen.

Doch: In Wuppertal gibt es eine Ausnahme. Das Deutsche Rote Kreuz bietet nach eigenen Angaben „bis auf Weiteres“ einen kostenlosen Corona-Schnelltest im DRK-Coronavirus-Testzentrum, Hünefeldstraße 16, an. Dieses ist nur eine Minute Fußweg von der Schwebebahnhaltestelle „Völklinger Straße“ entfernt und auch mit dem Auto durch Parkplätze direkt vor der Tür gut erreichbar. Öffnungszeiten: montags bis samstags 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr. Ein Termin ist nicht zwingend erforderlich, kann aber über einen Link auf der Webseite des DRK Wuppertal vereinbart werden (www.drk-wuppertal.de).

„Wir möchten den Bürgerinnen und Bürgern in Wuppertal zur Seite stehen. Der Schutz vor dem Coronavirus darf keine Frage des Geldbeutels sein“, so Stephan Drees, Leiter des DRK-Testzentrums.

Zusätzlich wirbt auch der Anbieter pm2am auf seiner Internetseite damit, dass die Bürgertests für den Besuch in der Gastronomie, den Urlaub und zum privaten Gebrauch weiterhin gratis sein sollen. Demnach sind anlassbezogene Gratis-Tests auch noch möglich beim Drive- und Walk-In am Güterbahnhof Steinbeck, Südstraße 50, an der Universität, Hörsaal 22, Gebäude K, Gaußstraße 20, auf dem Laurentiusplatz und in der Ölbergpraxis, Küferstraße 10.

Achtung: Viele andere Anbieter in Wuppertal haben ihre Internetseiten noch nicht aktualisiert. Dort ist oftmals weiterhin von einem „Gratis-Bürgertest“ zu lesen, der aber vor Ort in der Regel kostenpflichtig sein wird. Ein Anrecht auf einen kostenlosen Test haben nach der neuen Verordnung des Bundes nur noch Kinder unter fünf Jahren, Schwangere, Besucher von Krankenhäusern, Haushaltsangehörige von Infizierten und Menschen, die sich freitesten wollen.

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