2G-Regel verlängert In Bädern und Hallen: Sportler in Wuppertal brauchen 24-Stunden-Test

Wuppertal · Sportler in Wuppertal brauchen in Hallen und Bädern einen Test, der nicht älter als 24 Stunden alt ist. Die verschärfte 2G-Regel wurde verlängert.

 In Wuppertal werden für den Sport Tests benötigt, die nicht älter als 24 Stunden sind.

In Wuppertal werden für den Sport Tests benötigt, die nicht älter als 24 Stunden sind.

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Mit der neuen Corona-Schutzverordnung ändern sich auch die Regeln für den Sport in Wuppertal. Das teilte der Stadtsportbund mit. Ab dem 10. November dürfen Testnachweise - PCR und Schnelltest - nicht älter als 24 Stunden sein. Bisher waren sie 48 Stunden lang gültig.

Die 3G-Regel gilt für alle Sportarten, die in geschlossenen Innenräumen und Bädern gemacht werden. Die Änderung betrifft also nur Ungeimpfte.

Die verschärfte 2G-Regelung für Zuschauer bei Veranstaltungen in städtischen Sporthallen und Bädern ist bis zum 24. November verlängert worden.

Die Beschränkungen gelten ab einem Alter von 18 Jahren. Kinder unter 12 Jahren dürfen generell 2G-Angebote nutzen. Für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren gilt bei Nicht-Geimpften oder Genesenen die Testpflicht, wobei Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre als ausreichend getestet gelten.

Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, darf Zugang erhalten. Dazu ist ein ärztliches Zeugnis nötig.

(red)
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