Justiz Mordfall Springmann - Die Tat passt wohl nicht „zur Persönlichkeit des Enkels“

Wuppertal · Am 36. Tag des Springmannprozesses erläuterte der psychiatrische Gutachter, was er zur Persönlichkeit des angeklagten Enkels sagen kann.

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Foto: Fries, Stefan (fri)/Fries, Stefan (fr)

Von Katharina Rüth

Er neigt zur Prahlerei und dazu, sich selbst für besser zu halten als andere. Das unter anderem haben Tests ergeben, die ein Psychiater mit dem angeklagten Enkel gemacht hat. Am Dienstag stellte der Experte sein Gutachten vor. Danach gibt es keine Hinweise auf eine Schuldunfähigkeit. Zur Frage, wie die Persönlichkeit des Enkels zur angeklagten Tat passt, sagte er: „Man kann nur festhalten, dass es keine Anhaltspunkte für ein Persönlichkeitsprofil gibt, das mit dem Täterprofil in Einklang zu bringen ist.“

Dem 27-Jährigen wird vorgeworfen, 2017 seine Großeltern gemeinsam mit seinem Geschäftspartner (45) ermordet zu haben. Das Unternehmerpaar Christa und Enno Springmann war am Morgen des 20. März tot in seinem Haus in Ronsdorf gefunden worden. Beide hatten schwere Kopfverletzungen, waren zudem erdrosselt worden.

Der Gutachter erläuterte, der Enkel habe keine schweren Erkrankungen, reagiere allergisch auf Pilze, habe eine überdurchschnittliche verbale Intelligenz. Seine allgemeine psychische Stimmung zumindest bis zur Tat sei zuversichtlich gewesen, er sei wenig aggressiv, extrovertiert, eitel und unternehmungslustig gewesen.

Persönlichkeitstests hätten ergeben, dass er seine eigenen Grundsätze sehr hoch bewerte, was auch einschließe, dass er sich anderen Menschen überlegen fühle. Das unter anderem sei eine psychologische Abwehrreaktion, um sich gegen mögliche Kränkungen zu schützen. Die Trennung seiner Eltern habe ihn stark beeinflusst.

Das Gericht fragte nach, wie das Verschweigen seines Studienabbruchs gegenüber den Großeltern zu bewerten sei. Der Gutachter betonte, dies sei situativ zu erklären, kein dauerhaftes Verhalten und daher kein Bestandteil seiner Persönlichkeit. Während seiner Schulzeit habe der Enkel auch zwei Mal Prüfungen nicht geschafft und das erst verschwiegen, später doch erzählt. Auch die Kontakte zu anderen Frauen trotz der Beziehung zu seiner Freundin wertete der Gutachter als typisch für die Altersphase und nicht als Zeichen einer speziellen Persönlichkeit.

Gericht lehnt neues Gutachten zum Todeszeitpunkt ab

Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft, ob der Enkel jemand anderes mit der Tat beauftragt haben könnte, sagte er: „Es gibt bisher keine Anhaltspunkte, dass er über das Prahlen hinaus Leute instrumentalisierte oder manipulierte.“ Er sah auch nicht, dass der Enkel ihn bei der Untersuchung getäuscht hab, das prüfe einer der Tests auch.

Das Gericht fragte, was für eine Situation denkbar sei, die den Angeklagte zu der Tat gebracht haben könnte. Eine „existenzbedrohende Situation“ müsse das gewesen sein, so der Gutachter. Ausgelösen könnte das nur ein konkretes Ereignis oder eine konkrete Äußerung.

Der mutmaßliche Tatablauf spreche jedoch dagegen, dass sie in einem „Affektsturm“ geschehen sei: Bei jeder Veränderung der Handlung setze der Verstand wieder ein: beim Wechsel von Erschlagen zu Ersticken, beim Angriff erst einer Person, dann einer anderen. Eine mögliche Begehung von zwei Personen spreche das ebenfalls gegen eine „Affektdominanz“, denn da müsse man sich abstimmen.

Der Vertreter der Nebenklage stellte die Frage, ob ein Beziehungsabbruch - so wie es der Sohn der Springmanns erlebt habe - so ein existenzielles Erleben sein könne, das die Tat Auslöste. Auch dafür müsste es einen konkreten äußeren Anlass geben, betonte der Gutachter: „Das sehe ich nicht.“

Zu Beginn des Verhandlungstags hatte das Gericht verkündet, dass es kein neues Gutachten zum Todeszeitpunkt von Christa Springmann einholen wird. Die von der Verteidigung beantragte Methode der Professorin für Gerichtsmedizin in Jena, Gita Mall, sei nicht ausreichend in der Praxis getestet und könne ebenso wenig angewendet werden wie die bisher besprochene Henßge-Methode. Heizung und offene Terrassentür im Zimmer von Christa Springmann machten eine rückwirkende Feststellung der Raumtemperatur unmöglich.

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