Höchststrafe für Mord in Juwelierladen am Werth gefordert

Ein Gangster eröffnet in einem Juwelierladen am Werth scheinbar grundlos das Feuer. Eine Verkäuferin stirbt, eine andere schwebt in Lebensgefahr. Nun droht dem mutmaßlichen Killer die Höchststrafe.

Gedenken an die im Oktober 2012 erschossene Juwelier-Angestellte.

Gedenken an die im Oktober 2012 erschossene Juwelier-Angestellte.

Foto: Uwe Schinkel

Wuppertal (dpa). Im Prozess um den Mord an einer Schmuckverkäuferin in Barmen hat der Staatsanwalt die Höchststrafe für den mutmaßlichen Killer gefordert: Lebenslange Haft wegen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung. Der 39-Jährige habe die Schmuckverkäuferin erschossen, weil sie ihn bei dem Überfall wiedererkannt habe.

Mit ihrer freundlichen Begrüßung („Wir kennen uns“) habe die junge Frau vermutlich ihr Schicksal besiegelt. Um nicht identifiziert zu werden, habe der 39-Jährige sie „ohne Gnade“ erschossen, sagte der Staatsanwalt am Montag am Wuppertaler Landgericht. Dann habe er auf ihre Kollegin gefeuert, die in einer Ecke kauerte. Sie habe nur durch „unwahrscheinliches Glück“ überlebt.

Für einen Komplizen, einen 23-jährigen Cousin, forderte der Staatsanwalt lebenslange Haft wegen Mordes. Beide Männer waren wenige Stunden nach der Tat festgenommen worden, weil sich eine Zeugin das Kennzeichen des Fluchtwagens gemerkt hatte. Das Wuppertaler Landgericht will das Urteil am 16. Januar verkünden.

Die Tat war von einer Überwachungskamera des Ladens aufgezeichnet worden. Die Angeklagten hatten lediglich ein paar Ringe im Wert von unter 3000 Euro erbeutet.

Der Anwalt des 39-Jährigen beantragte in dessen Namen lebenslange Haft wegen Mordes. Der 39-Jährige habe aber eine desolate Kindheit gehabt, sei von seinen Eltern geschlagen und angekettet worden. Im Alter von 15 sei er gegen seinen Willen verheiratet worden. Eine Sicherungsverwahrung komme aus juristischen Gründen nicht in Betracht, meinte der Anwalt.

Der Verteidiger des 23-Jährigen beantragte maximal zehn Jahre Haft wegen schweren Raubes. Sein Mandant trage keine Schuld an den tödlichen Schüssen. Sie seien ein Exzess des Älteren gewesen.

Beim Prozessauftakt Ende August hatte der jüngere Angeklagte ausgesagt, mit der Beute habe ein Heiler für die Frau des 39-Jährigen bezahlt werden sollen. Dem Cousin zu helfen, sei eine Sache der Familienehre gewesen. Der Prozess findet unter starken Sicherheitsvorkehrungen statt. Die Verteidiger wurden am Montag von Polizisten aus dem Saal begleitet.

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