Staatsanwaltschaft Hochwasserkatastrophe in Wuppertal: Wupperverband entlastet

Wuppertal · Die Staatsanwaltschaft hat nun Ermittlungen gegen den Wupperverband abgeschlossen. Hintergrund ist die Hochwasserkatastrophe von 2021.

 Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat die Vorermittlungen gegen Verantwortliche des Wupperverbands zum Hochwasser 2021 abgeschlossen.

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat die Vorermittlungen gegen Verantwortliche des Wupperverbands zum Hochwasser 2021 abgeschlossen.

Foto: ANNA SCHWARTZ

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat nun die Vorermittlungen abgeschlossen, die aufgrund des Hochwassers vom 14./15. Juli 2021 gegen Verantwortliche des Wupperverbands durchgeführt wurden.

Demnach wird die Aufnahme eines förmlichen Ermittlungsverfahrens abgelehnt, da nach dem Ergebnis der Vorermittlungen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten nicht vorliegen.

Gegenstand der Vorermittlungen war die Fragestellung, ob die Verantwortlichen des Wupperverbands die ungewöhnlich hohen Regenmengen rechtzeitig hätten vorhersehen und das Hochwasserereignis durch geeignete Maßnahmen verhindern können. Dies ist nach den getätigten Vorermittlungen nicht der Fall.

Ausgewertet wurden hier umfangreiche, durch den Wupperverband freiwillig zur Verfügung gestellte Unterlagen, sowie zwei Berichte des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 6. und 24. August 2021, zudem über die Stadt Wuppertal und die Feuerwehr Wuppertal beigezogene Warnmeldungen des Wupperverbands, die Wetterprognosen des Deutschen Wetterdienstes und das durch den Wupperverband zur Verfügung gestellte Gutachten des Prof. Dr.-Ing. Schüttrumpf von der RWTH Aachen.

Demnach lagen erst ab dem 12. Juli 2021 konkreter werdende Wetterprognosen und Warnmeldungen des Deutschen Wetterdienstes vor, die ein Starkregenereignis in der hiesigen Region als wahrscheinlich erscheinen ließen. Die später vollgelaufene Wupper-Talsperre war zu dieser Zeit zu 92% gefüllt, was der erteilten Betriebsgenehmigung entsprach, da niedrigere Füllstände als Hochwasserschutzräume lediglich in den Wintermonaten vorgeschrieben sind.

Noch am 12. Juli begann der Wupperverband mit einer Vorentlastung der Talsperre, wobei die Abgabemenge bis zum Starkregenereignis erhöht wurde. Eine stärkere Vorentlastung der Talsperre war nicht möglich, da es ansonsten zu einer Flutwelle im Unterlauf gekommen wäre. Die naheliegende Gefahr einer Überschwemmung war für die Verantwortlichen des Wupperverbandes nicht rechtzeitig erkennbar und vermeidbar.

Unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz ist auch keine verspätete Warnmeldung des Wupperverbands feststellbar. Diese sind nach dem Überschreiten der Pegelstände abgesetzt worden.

(dk)
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