Hecken und Büsche dürfen bis Mitte März geschnitten werden

Der lange, kalte Winter hat den Natur-Rhythmus durcheinander gebracht: Die Vögel bauen dieses Jahr ihre Nester erst später.

Wuppertal. Der Eibenstrauch wuchert kreuz und quer, und die Ligusterhecke müsste auch mal wieder dringend in Form gebracht werden? Wer im heimischen Garten unbedingt zu Säge und Schere greifen möchte, jedoch bis zum 1. März keine Zeit mehr dafür findet, kann nun aufatmen: In diesem Jahr dürfen (Hobby-)Gärtner Hecken, Sträuchern und Bäumen bis Mitte März zu Leibe rücken.

Normalerweise gilt ab 1. März eine Schonfrist für Brutvögel und andere Tiere. Bis Ende September, so schreibt es das Naturschutzgesetz vor, dürfen Hecken, Wallkecken, Gebüsche, Röhricht und Schilf nicht gekappt, Bäume nicht gefällt werden, da das Amsel und Co. stören könnte. Grund für den jetzt um etwa zwei Wochen verschobenen Stichtag ist der kalte und schneereiche Winter. "Dadurch liegt die Natur zeitlich etwas zurück, die Vögel bauen ihre Nester später", erklärt Umweltdezernent Frank Meyer.

Das bestätigt auch Naturexperte Rainer Mönig vom Wuppertaler BUND: "Die Vögel sind noch nicht so weit, Nester zu bauen. Ich denke, dass die Verzögerung der Frist um etwa 14 Tage angemessen ist."

Allerdings: Ohne eine Genehmigung vom städtischen Ressort Umweltschutz geht es trotzdem nicht: Wer sein Pflanzenreich in Ordnung bringen will, muss einen Antrag stellen. "Wir bemühen uns, die Anträge schnell zu bearbeiten. In der Regel werden sie auch genehmigt, Ausnahmen sind etwa, wenn der Garten an ein Naturschutzgebiet grenzt", erklärt Volker Schroeder vom Ressort Umweltschutz.

Der Antrag ist formlos. Wichtig ist, Adresse, Art der Pflanzen und Umfang der Arbeiten anzugeben. Anträge nimmt Volker Schroeder vom Ressort Umweltschutz, Johannes-Rau-Platz 1, 42269 Wuppertal, Faxnummer 5638049 entgegen. Antragsformulare stehen auch auf der Internetseite der Stadt als Download zur Verfügung - hier geht es direkt zum Antrag.

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