Hartz IV: Antrag gegen Kürzungen noch heute stellen

Wuppertal. Hartz IV-Empfänger, denen in der Vergangenheit die Mietzahlungen gekürzt wurden, sollten noch bis zum heutigen Dienstag einen Antrag stellen, um noch rückwirkend Geld erstattet zu bekommen.

Darauf weist der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles hin. Denn am morgigen Mittwoch sei mit einer Entscheidung des Bundessozialgerichts zu rechnen, das die Kürzungspraxis der Jobcenter in NRW überprüft. Tacheles rechnet damit, dass es die bisherige Handhabung als rechtswidrig erklärt und eine neue, angehobene Angemessenheitsgrenze verlangen wird. Was zunächst nach einer guten Nachricht für die Betroffenen klingt, bedeutet zugleich aber auch, dass alte Ansprüche verfallen. Deshalb sei heute die letzte Gelegenheit, einen Antrag auf Überprüfung der Angemessenheitsgrenze zu stellen. Folgenden Musterantrag empfiehlt Tacheles zum Download (Link). esk

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