Hahnerberg: Für den Nachbarn mitzahlen?

Die Stadt Wuppertal fordert von einem Ehepaar Grundabgaben in Höhe von fast 12000 Euro. Es soll auch den Anteil ihres Nachbarn auf dem gemeinsamen Grundstück übernehmen.

Wuppertal. Dass Eigentum verpflichtet, erfährt jeder Grundstücksbesitzer spätestens bei Zustellung seines Bescheides über die Grundabgaben. Bei Cristeta und Hans-Joachim Heimbach sorgt das allerdings für Entsetzen und Kopfschütteln: Das Ehepaar wohnt in einem Haus an der Cronenfelder Straße und soll für Grundabgaben-Ausstände eines Hausbesitzers auf dem gemeinsamen Grundstück geradestehen.

Ursprünglich ging es um eine 14000 Euro-Forderung der Stadt Wuppertal, die den Heimbachs im Februar dieses Jahres ins Haus flatterte: Nachdem der Besitzer des Nachbarhauses nicht zahlte, wandte sich die Verwaltung an das Ehepaar: Zu Recht, wie Martina Eckermann vom Presseamt der Stadt auf WZ-Nachfrage erklärt: Im vorliegenden Fall handele es sich um gemeinschaftliches Eigentum, aus dem sich eine "gesamtschuldnerische Haftung" ergebe. Im Klartext: Wenn ein Nutzer des Grundstücks seine Grundabgaben nicht zahlt, muss es der andere tun.

Und das, so Eckermann, sei kein Einzelfall: Vielen Immobilienbesitzern sei nicht bewusst, dass sie als Miteigentümer zur Not für ihren Nachbarn geradestehen müssen, wenn sie gemeinsam im Grundbuch stehen. Das könne ein Mehrfamilienhaus mit ineinander verschachtelten Wohnungen ebenso betreffen wie ein Reihenhaus auf einem gemeinsamen, aber nicht klar getrennten Grundstück. "Solange jeder Beteiligte seine Grundabgaben bezahlt, ist alles in Ordnung, und niemand bemerkt etwas."

Beim Hahnerberger Fall handele es sich um ein schwebendes Verfahren. Laut Eckermann wurde die Forderung an das Ehepaar inzwischen auf gut 12000 Euro reduziert, wobei man Mahnkosten und Säumniszuschläge abgezogen habe. "Die Betroffenen konnten zunächst ja nicht wissen, dass ihr Nachbar nicht zahlt."

Für das Ehepaar ist die Forderung der Stadt ein herber Schlag. Inzwischen ist auch ein Anwalt mit der Sache befasst. Der Ärger reicht dabei schon lange zurück: Nach wiederholtem Streit mit dem Besitzer des Nachbarhauses habe man im Jahr 2003 eine Teilungserklärung eingereicht, um nicht länger für den Nachbarn gerade stehen zu müssen. Auch einen eigenen Wasserzähler für 3500 Euro habe man installiert, "um alles klar voneinander zu trennen."

Danach hielt das Ehepaar den Fall für erledigt - fragte nach eigenen Angaben ein Jahr später aber noch einmal zur Sicherheit bei der Stadt nach: Ob der Nachbar in der nach wie vor bestehenden Eigentümergemeinschaft nun seine Abgaben zahle? "Bei der Stadt sagte man uns, dass man uns dazu nichts sagen dürfe, und das aber alles seinen geregelten Gang gehe", erinnert sich Cristeta Heimbach. Man habe sie bei diesem Gespräch darauf hingewiesen, dass man jetzt mit getrennten Kassenzeichen und separaten Abgabenbescheiden arbeite.

"Vier Jahre lang haben wir dann gar nichts mehr gehört - und jetzt das." Hans-Joachim Heimbach wirft einen Blick auf den Abgabenbescheid. "Warum hat man uns nicht früher darüber informiert, dass neuer Ärger droht?" Besonders problematisch sei auch, dass das Nachbarhaus sehr groß sei und das hohe Grundabgaben bedeute. "Es kann doch nicht sein, dass wir auf diesen Kosten sitzenbleiben." Er sei mit Blick auf die Abgaben nach wie vor gesprächsbereit - auch seinem Nachbarn gegenüber.

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