Richter stuft Raubüberfall auf den Ehrenamtler des WSV als minder schweren Fall ein Haftstrafe und Bewährung im WSV-Prozess

Richter Jochen Kötter stufte den Raubüberfall auf den Ehrenamtler des WSV als minder schweren Fall ein: Dreieinhalb Jahre Haft.

Urteil im Prozess um den Raubüberfall auf einen Ehrenamtler des WSV - Richter stuft den Raub als minder schweren Fall ein.

Urteil im Prozess um den Raubüberfall auf einen Ehrenamtler des WSV - Richter stuft den Raub als minder schweren Fall ein.

Foto: Fries, Stefan (fri)

Wuppertal. Während der Verhandlung hatte er noch betont, dass der Mindeststrafrahmen für Raub im Erwachsenenstrafrecht bei fünf Jahren Haft liege. Jetzt verurteilte Richter Jochen Kötter den 21-jährigen Haupttäter wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Sein Tippgeber — der zur Tatzeit 17-jährige Sohn des Ehrenamtlers — wurde zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.

Die jungen Männer hatten beim Computerspielen erst spielerisch über die Möglichkeit philosophiert, den Vater des 18-Jährigen zu überfallen. Dieser rechnete bei den WSV-Fußballspielen die Einnahmen ab und nahm den Gewinn mit nach Hause, um ihn am nächsten Morgen aufs Konto einzuzahlen. Irgendwann wurde die Idee ernst. Der damals 17-Jährige informierte seinen Freund, als der Vater um 5.40 Uhr die Wohnung verließ, und öffnete die Eingangstür per Gegensprechanlage. Dann schlug der 21-Jährige den Mann mit einem Schlagstock nieder und entriss ihm die Tasche mit den Einnahmen zweier Spiele — rund 17 000 Euro. Den Großteil behielt der 21-Jährige, etwa 3000 bekam der 18-Jährige.

Das Gericht hielt den beiden Männern zugute, dass sie gestanden und sich entschuldigt hatten. Bei dem jüngeren sei nicht davon auszugehen, dass er vom geplanten Schlagstock-Einsatz seines Freundes wusste. Jedoch legte man ihm die Planung und Durchführung sowie den Vertrauensbruch gegenüber seinem Vater zur Last. Er nahm das Urteil an, das damit rechtskräftig ist.

Der ältere Angeklagte, der seit April in Untersuchungshaft sitzt, darf seine restliche Strafe im offenen Vollzug verbringen. Sein Anwalt betonte, dass der 21-Jährige im Simonshöfchen etliche Pfunde verloren und durch das geringere Gewicht weniger Schmerzen in seinem Knie habe. Wegen dieser Beschwerden hatte der junge Mann seine Ausbildung zum Schreiner abbrechen müssen. Jetzt habe er eine 20-Stunden-Stelle in einem Küchenstudio in Aussicht. Auch der Täter-Opfer-Ausgleich, bei dem der 21-Jährige 2000 Euro an das Opfer zahlte und sich entschuldigte, wurde vollzogen. Dies alles wertete das Gericht zu seinen Gunsten.

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