Haftstrafe für Tankstellen-Räuber

Arbeitsloser (45) raubte Geldboten mit Elektroschocker aus. Richter: "Brutale Tat."

Wuppertal. Mehr als 13 Jahre lang hatte der heute 45 Jahre alte Wuppertaler straffrei gelebt. 13 Jahre, in denen der mehrfach vorbestrafte Mann versucht hatte, sein Geld auf legale Weise zu verdienen. Es sollte nicht von Dauer sein: Heute wurde der Hartz IV-Empfänger vom Wuppertaler Landgericht wegen besonders schweren Raubes und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt.Dass die Strafe nicht noch höher ausfiel, verdankte er vor allem seinem Geständnis. Darin hatte der 45-Jährige zugegeben, am Mittag des 13. Juli dieses Jahres an der Uellendahler Straße (Höhe Autobahnviadukt) mit einer Sturmhaube vermummt einen Geldboten der nahe gelegenen Shell-Tankstelle mit einem Elektroschocker niedergestreckt und ihm eine Geldtasche mit rund 14.000 Euro abgenommen zu haben. Weit kam er damit nicht: Dank eines Streifenwagens, der zufällig in der Nähe war, sowie zweier Passanten, die den Überfall beobachtet hatten, war die Flucht des Angeklagten bereits an der Mirker Straße beendet. Die Beute konnte sichergestellt werden. Das Opfer (38) - Stationsleiter der Shell-Tankstellen an der Uellendahler und der Briller Straße - kam mit leichten Verletzungen davon.

Die Idee, so der 45-Jährige, sei ausgerechnet während eines Lehrgangs der Arge entstanden. Seine Mittage verbrachte er in dieser Zeit oft in dem Möbelhaus neben der Tankstelle. Von dort habe er den Geldboten mehrfach beobachtet, habe die Idee eines Überfalls aber zunächst verworfen. Als er zwei Wochen später an jener Tankstelle getankt habe, seien ihm die "gefüllten Geldsäcke" des Geldboten aufgefallen. Es sei ihm leicht erschienen, ihm diese abzunehmen. Zu jenem Zeitpunkt war der ehemalige Türsteher frustriert und pleite. Sein Traum sei die Eröffnung einer Hundeschule gewesen, erzählte er dem Gericht, doch das Geld dafür habe ihm gefehlt und die Arge ihm keinen Hundetrainer-Schein finanziert.

Von einer geplanten Tat sprach die Staatsanwaltschaft im Plädoyer, von krimineller Energie und einem erheblichen Maß an Brutalität, das der Angeklagte dabei an den Tag gelegt habe. 25.11.2009Das Gericht wertete das ähnlich. "Das war eine hässliche, brutale Tat", sagte der Vorsitzende Richter, Ralph von Bargen in seiner Urteilsbegründung. Beim nächsten Mal komme eine mindestens zweistellige Strafe auf ihn zu.
Das Urteil ist rechtskräftig.

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