GWG-Skandal: Ex-Oberamtsanwalt erkrankt

Urteil: Nach Herzinfarkt steht die Haftfähigkeit des nicht rechtskräftig verurteilten Kolbe in Frage.

<strong>Wuppertal. Ob als Oberamtsanwalt, als Angeklagter oder als Zeuge: Gerd Kolbe hatte schon viele Termine bei Gericht. Selten hat man den 62-Jährigen aber so zurückhaltend erlebt wie am 18. Februar dieses Jahres. Prozess-Beobachter munkelten damals: "Der sieht aber schlecht aus." Wie berichtet, wurde der 62-Jährige an jenem Tag wegen seiner Verstrickung in den millionenschweren Skandal um die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft (GWG) in den 90er Jahren verurteilt. Das Strafmaß: drei Jahre Haft.

"Die Erkrankung meines Mandanten ist auch das Resultat des überlangen Verfahrens."

Kolbe-Verteidiger Harald Benninghoven

Es ging um Millionengeschäfte, an denen Kolbe laut BGH als "Mr.-10-Prozent" von Wuppertal mitverdiente. Es folgten reihenweise Urteile unter anderem gegen die Ex-GWG-Bosse. Der Schaden für die GWG geht in die Millionen. Die Gerichte attestierten dem Ex-Oberamtsanwalt, der nach eigenem Bekunden aktuell von seiner vierstelligen Beamtenpension lebt, immer wieder glaubwürdig zu sein.

Krankmeldungen sind in im Mammut-Verfahren zum millionenschweren GWG-Skandal übrigens nichts Außergewöhnliches. Die beiden Ex-GWG-Chefs Sperling (viereinhalb Jahre Haft, rechtskräftig) und Hiesgen - auch sie saßen vor Jahren zwischen zeitlich in U-Haft - sind krank.

Johannes Hiesgen ließ sich sogar während seiner zwischenzeitlichen Inhaftierung am Herzen operieren. Ob der zähe Hattinger jemals ins Gefängnis muss, ist mehr als fraglich, zumal seine Verurteilung zu vier Jahren und neun Monaten Haft wegen Untreue von Anfang dieses Jahres noch nicht rechtskräftig ist.

Richter Helmut Leithäuser, der die erstinstanzlichen Urteile im großen GWG-Verfahren sprach, hat schon vor Jahren öffentlich gesagt, dass die Angeklagten für die Haft zu alt und zu krank seien. Für den langjährigen Verteidiger von Kolbe, Harald Benninghoven, steht jedenfalls fest: "Die Erkrankung meines Mandanten ist auch Resultat des überlangen Verfahrens."

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