Haushalt Grundsteuer B muss nicht erhöht werden

Wuppertal. In der ersten Ratssitzung nach der Sommerpause wird die Verwaltung dem Stadtrat den Vorschlag machen, den Vorratsbeschluss zur Erhöhung der Grundsteuer B zurückzuziehen. „Der Vorratsbeschluss ist nicht mehr erforderlich, da uns seit Dienstag ein Erlass des NRW-Innenministeriums gestattet, die Strukturhilfen des Bundes in die Haushaltsplanungen einzubeziehen“, sagt Stadtkämmerer Johannes Slawig.

Haushalt: Grundsteuer B muss nicht erhöht werden
Foto: Fischer, A. (f22)

Ab 2018 darf Wuppertal mit 30 Millionen Euro jährlich an Strukturhilfen von Bund und Land rechnen. „Das sind sogar acht Millionen Euro mehr als in den Haushaltsplänen eingestellt“, sagt Johannes Slawig. Die Strukturhilfen für die Kommunen hatten CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag nach der Bundestagswahl vereinbart, aber erst kurz vor der Sommerpause beschlossen.

Nun haben finanzschwache Städte wie Wuppertal Planungssicherheit. Es ist davon auszugehen, dass die Ratsmehrheit dem Vorschlag der Verwaltung zustimmt und den Vorratsbeschluss zur Grundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke aufhebt. „Die Strukturhilfen sind ein wichtiger Schritt zu einem ausgeglichenen Haushalt ohne Neuverschuldung“, sagt Johannes Slawig.

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