Grünschnitt-Streit: Gericht bestätigt 100-Euro-Knöllchen

Warum sich ein 80-Jähriger von der Stadt Wuppertal ungerecht behandelt fühlt.

Ronsdorf. Eigentlich ist die Geschichte schnell erzählt: Laut Straßenreinigungssatzung der Stadt Wuppertal müssen die Eigentümer eines Grundstücks dafür sorgen, dass die dortigen Wege regelmäßig gereinigt werden. Wer nicht sauber macht, kriegt ein Knöllchen. Im Fall eines 80-Jährigen, der eine Treppe an einem Gründstück in Ronsdorf nicht regelmäßig freigeschnitten haben soll, wurden 100 Euro plus 23,50 Euro Bearbeitungsgebühr fällig. Wie berichtet, hat der Mann Widerspruch gegen das Bußgeld eingelegt. Gestern wurde der Grünschnitt-Streit vor dem Amtsgericht verhandelt.

Wirklich überraschend war das Ergebnis nicht: Unter Verweis auf die Straßensatzung wurde die dreistellige Knolle bestätigt. Und ebenso wenig überraschend kündigte der Ronsdorfer Widerspruch gegen das Urteil an. Der Mann fühlt sich schlicht ungerecht behandelt. Seine Argumentation: Besagte Treppe führt eigentlich ins Nichts. Dahinter - zumindest das scheint unstrittig zu sein - gibt’s nur noch einen über die Jahre entstandenen Trampelpfad. Der wird offenbar von Anwohnern zum Transport von Gartenabfällen und vor allem von Kindern und Jugendlichen benutzt, die sich am Endes des Pfades einen wilden Spielplatz eingerichtet haben.

"Die haben sich da eine Spielhütte gebaut, wie wir früher auch", sagte der 80-Jährige durchaus verständnisvoll, stellte aber gleichzeitig fest: "Der Weg ist illegal." Warum sollte er also eine Treppe freischlagen, deren Weiterführung in keiner Karte verzeichnet ist und die er selbst gar nicht benutzt? Wenn die Treppe von Anderen begangen werde, müsse trotzdem gereinigt beziehungsweise der Wildwuchs beschnitten werden, lautete die erklärende Antwort des Gerichts.

Und: Auch ältere Herrschaften müssten diese Pflichten erfüllen. Eigentum verpflichte, hieß es in der Urteilsbegründung. Der 80-Jährige schüttelte dazu den Kopf. Ihm geht’s ums Prinzip. Der Rechtsanspruch der Stadt auf Reinigung der ominösen Treppe sei für seinen Mandanten nicht ersichtlich gewesen, sagt sein Anwalt gestern vor Gericht.

Bleibt die Frage, wie es überhaupt zum Streit kommen konnte. Kontrolliert das Ordnungsamt jetzt verwilderte Treppen im Stadtgebiet? Nein. Wie die WZ erfuhr, gab es zielgenaue Beschwerden von Anwohnern. Danach habe man sich bemüht, den Fall ohne Bußgeld zu regeln. Eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes verwies gestern als Zeugin vor Gericht auf einen "regen Schriftverkehr". Fakt ist: Der Kasus füllt mittlerweile einen Aktenordner. Es nutzte nichts: Am Ende flatterte dem 80-Jährigen dann eben doch die Grünschnitt-Knöllchen ins Haus. Ende offen.

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