Gerichtliches Nachspiel für Flügelhügel-Firma

Die Angeklagten hatten laut Staatsanwaltschaft über die mittlerweile insolvente Sternberg AG wissentlich nicht funktionierende Windkraftanlagen an die Wuppertaler Stadtwerke verkauft.

Gerichtliches Nachspiel für Flügelhügel-Firma
Foto: Andreas Fischer

Das Thema Flügelhügel an der Bergischen Universität hatte jetzt ein gerichtliches Nachspiel: Zwei Vorstandsmitglieder der Firma, die den Stadtwerken die drei Windräder verkauft hat, wurden jetzt wegen Betrugs zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Drei vertikale Windräder sollten „Grünen Strom“ für die Lichtkunstinstallation „MetaLicht“ an der Universität liefern. Die Stadtwerke beauftragten 2013 dafür die Sternberg AG aus Schmallenberg im Sauerland, die die Anlagen auf dem Flügelhügel am Campus Grifflenberg aufstellte.

Die Angeklagten hatten laut Staatsanwaltschaft über die mittlerweile insolvente Sternberg AG wissentlich nicht funktionierende Windkraftanlagen verkauft. Die beiden 40 und 67 Jahre alten Männer erklärten, sie hätten ja nur Prototypen angeboten. Doch das Gericht machte deutlich: Schon eine 2009 aufgestellte Testanlage habe gezeigt, dass dieser Anlagentypus nicht ausgereift sei und nicht genügend Strom erzeugen könne, um rentabel betrieben zu werden.

Verkauft hätten die Angeklagten sie trotzdem. Von der Firma herausgegebene Werbebroschüren enthielten etwa Versprechungen über einen „hohen Wirkungsgrad“ und eine Stromerzeugung im Volumen von bis zu 20 000 kWh. Laut Anklage hat das Unternehmen bis Mitte 2012 „in keinem einzigen Fall eine funktionsfähige ‚Aerovis-Windkraftanlage’ errichten können“.

Etwa neun bis zehn Anlagen verkaufte die Firma, obwohl sie nicht funktionierten. Gegenstand des Prozesses waren die vier zuletzt verkauften Windräder, davon drei an die Wuppertaler Stadtwerke. Auch hier hatte die Firma mit den Leistungen für die Windräder geworben, wie ein Mitarbeiter der Stadtwerke als Zeuge aussagte: Sie seien davon ausgegangen, dass die Firma das liefert, was auch das Prospekt verspricht.

Probleme an anderen Standorten seien unerwähnt geblieben. Doch traten diese schlussendlich auch am Flügelhügel auf: Die Anlagen lieferten keine Leistung. Der Schaden für die Wuppertaler Stadtwerke beläuft sich nach Angaben des Zeugen auf über 200 000 Euro. Die Windräder wurden inzwischen abgebaut und durch zwei Photovoltaik- und eine neue Windkraftanlage ersetzt.

Das Gericht befand die Angeklagten für des Betrugs schuldig und verurteilte sie jeweils zu einem Jahr auf Bewährung sowie einer Geldauflage von 5000 Euro.

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