Gericht schmettert Klage von Clees ab

Die 16. Zivilkammer sieht keine Amtspflichtverletzung der Stadt Wuppertal

Wuppertal. Der Wülfrather Bauunternehmer Uwe Clees ist mit einer Feststellungsklage gegen die Stadt Wuppertal auf ganzer Linie gescheitert. Clees wollte von der Stadt Wuppertal Schadensersatz in Millionenhöhe und dies nach dem Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichtes zu Unrecht. Der Wülfrather Bauunternehmer hat aber die Möglichkeit der Berufung vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht. Der Streitwert der Klage war mit 1,6 Millionen Euro taxiert worden.

Clees wollte feststellen lassen, dass die Stadt für eine falsche Baugenehmigung haften muss. Es ging um die Stadtvillen in der zweiten Reihe an der Katernberger Straße (Schaffstal), die derzeit in einer abgespeckten Version gebaut werden. Anwohner hatten vor mehreren Jahren gegen den von der Stadt erlassenen Bebauungsplan vor dem Oberverwaltungsgericht geklagt und gewonnen. In der Folge waren sowohl der Bebauungsplan als auch die erteilte Baugenehmigung ungültig geworden.

Clees sah darin eine Verletzung der Amtspflicht der Stadt - eine Rechtsauffassung, die das Gericht am Dienstag nicht teilte. Im Gegenteil: Nach Informationen der WZ sah die Zivilkammer sogar ein überwiegendes Mitverschulden der C + W Bauträgergesellschaft, deren Geschäftsführer Uwe Clees ist. Das Gericht ist der Meinung, dass die Arbeiten im Briller Viertel auf eigenes Risiko begonnen worden seien, weil aufgrund der laufenden Klage der Anwohner mit einer Aufhebung der Baugenehmigung hätte gerechnet werden müssen.

Ob Clees in die Berufung geht, ist offen. "Wir warten auf die Urteilsbegründung und entscheiden dann", sagte Friedheln Preussner von der Clees-Unternehmensgruppe am Dienstag auf Anfrage.

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