Gericht: Ratsherr hat seine Stimme verkauft

Bundesgerichtshof bestätigt Bewährungsstrafen für Ex-Stadtrat und einen Investor.

Wuppertal. Erstmals hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Verurteilung wegen Abgeordneten-Bestechung (§108 e, Strafgesetzbuch) in NRW rechtskräftig werden lassen. Im Oktober 2009 hatte das Wuppertaler Landgericht den früheren SPD-Ratsherrn Jürgen Specht und den Investor Uwe Clees zu Bewährungsstrafen samt fünf- beziehungsweise sechsstelliger Geldauflagen verurteilt. Das Landgericht sah es schon damals als erwiesen an, dass sich der Ratsherr und Statiker in politischen Gremien für ein umstrittenes Bauprojekt des Investors stark gemacht habe und sich bezahlen ließ - laut Anklage mit mehr als 20000Euro.

Das Landgericht verwies unter anderem auf die große persönliche Nähe zwischen den beiden Männern. Eine Rechtsauffassung, die der BGH teilt. Entsprechend wurden die Revisionen der Angeklagten verworfen. Specht-Verteidiger Michael Schröder hatte stets auf die Bundespolitik verwiesen: "Was den Lobbyisten im Bundestag erlaubt ist, muss auch den kommunalen Mandatsträgern straflos gestattet sein."

In Justizkreisen hieß es am Mittwoch bereits, dass sich Ratsherren in NRW angesichts des BGH-Entschlusses ab sofort warm anziehen müssen. Konsequenzen für das Abstimmungsprozedere sieht die Stadt Wuppertal allerdings nicht. Die Ehrenordnung sehe vor, dass alle Stadtverordneten ihre Berufe, Ämter und Beteiligungen an Firmen offen legen. Wer sich befangen fühle, sei verpflichtet, das anzuzeigen und sich zu enthalten. Diese Selbstkontrolle funktioniere. Besagte Ehrenordnung war im Zuge diverser Korruptionsskandale in Wuppertal von dem zwischenzeitlich selbst unter Verdacht geratenen und freigesprochenen SPD-Oberbürgermeister Hans Kremendahl "wiederbelebt" worden.

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