Entscheidung des Verwaltungsgerichts Maskenpflicht in Wuppertaler Innenstadt ist rechtmäßig

Wuppertal · Die Verfügung der Stadt Wuppertal zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Fußgängerzonen in Barmen und Elberfeld ist rechtmäßig.

 Die Maskenpflicht in der Wuppertaler Fußgängerzone ist rechtmäßig.

Die Maskenpflicht in der Wuppertaler Fußgängerzone ist rechtmäßig.

Foto: dpa/Caroline Seidel

Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und am Freitag mitgeteilt. Die Schutzmaßnahme sei verhältnismäßig und geeignet, die Weiterverbreitung des Coronavirus einzudämmen.

In den hoch frequentierten Fußgängerzonen könnten die Mindestabstände oft nicht eingehalten werden. Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde erhoben werden (Az.: 29 L 2277/20).

(dpa)
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