Gericht: Ein Gnaden-Urteil für Hundebaby Luna

Warum eine Hundehalterin nur 75 und nicht 250 Euro Bußgeld zahlen muss. Der Fall: Frau und Hund hatten einen Spielplatz überquert.

Wuppertal. 250 Euro Bußgeld sollte eine Frau zahlen, weil sie am Loh mit ihrem angeleinten Hundebaby den Verbindungsweg vom Matagalpa-Ufer zur Gronaustraße benutzt hatte. Dieser Weg entlang der Wupper führt über einen Spielplatz. Hunde haben dort nichts zu suchen.

Und so wurde Frauchen am Ende des Weges von einer städtischen Ordnungshüterin zur Rede gestellt. 250 Euro Bußgeld sollte sie zahlen. Dagegen legte die 56-Jährige Einspruch ein. Unter Tränen erzählte sie jetzt vor dem Amtsgericht ihre Hunde-Geschichte: "Ich habe den gerade geborenen Welpen bei meinem letzten Italien-Urlaub im Müll entdeckt. Ein Hundebaby lag tot daneben." Sie gab dem Findelkind den Namen "Luna", nahm es mit nach Wuppertal.

Regelung In der Straßenordnung der Stadt heißt es in Paragraf 4, Absatz 1: "Auf Spielflächen ist das Mitführen von Tieren außer von Blindenhunden nicht gestattet."

Info Nach Angaben der Stadt bekommt jeder Hundehalter bei der Anmeldung seines Tiers zur Hundesteuer eine Broschüre, die auch auf diese Regelung hinweist.

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