Gericht bremst Bettensteuer aus

Wuppertal. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die sogenannte Bettensteuer in Dortmund für nicht zulässig erklärt. Der Wuppertaler Rat hatte im September beschlossen, auf private Übernachtungen in Hotels ab Januar 2013 eine „Infrastrukturförderabgabe“ zu erheben.

So sollen 400.000 Euro jährlich in die Stadtkasse. Die Satzung werde in Wuppertal nicht aufgehoben, aber die Steuer vorläufig nicht erhoben, kündigte Stadtdirektor Johannes Slawig an. Die Stadt gehe nach wie vor davon aus, dass die Wuppertaler Satzung den Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entspreche. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hatte im Juli 2012 verfügt, dass nur private Übernachtungen besteuert werden dürfen. Dadurch reduzierte sich die Einnahme der Stadt von 1,35 Millionen Euro auf 400.000 Euro. red

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