Gericht: Anwältin erneut wegen Verleumdung verurteilt
Die bekannte Strafverteidigerin Andrea Groß-Bölting muss laut Urteil des Landgerichts 17 600 Euro zahlen. Sie soll bewusst eine Richterin in Misskredit gebracht haben.
Wuppertal. Das Urteil kam nicht wirklich unerwartet: Wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung hat das Landgericht die bekannte Wuppertaler Anwältin Andrea Groß-Bölting in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe in Höhe von 17 600Euro (110 Tagessätze zu je 160 Euro).
Sie nahm es mit einem vielsagenden Lächeln entgegen. Bereits das Amtsgericht hatte sie 2007 zu einer Geldstrafe von 14 400 Euro verurteilt, nachdem die Advokatin zuvor gegen einen Strafbefehl von 16 000 Euro Widerspruch eingelegt hatte.
Dass sie auch das aktuelle Urteil nicht akzeptieren wird, machte Groß-Bölting deutlich. Sie kündigte an, jedes Rechtsmittel einzulegen, das ihr zur Verfügung stehe.
Die Staatsanwaltschaft hatte der Anwältin vorgeworfen, im Rahmen eines Gnadenverfahrens im Jahr 2006 zugunsten eines Mandanten die damalige Vorsitzende Richterin Andrea Vosteen des Bruchs des Beratungsgeheimnisses bezichtigt zu haben. Das Beratungsgeheimnis gilt unter Juristen als "heilig".
Diese Vorwürfe wiederholte Andrea Groß-Bölting auch im aktuellen Berufungsprozess. Sie habe gehört wie Vosteen sich damals im Anschluss an die Urteilsverkündung mit dem Staatsanwalt über die Beratung unterhalten habe. "Sie hat gegen das Beratungsgeheimnis verstoßen. Ich bin zu Unrecht angeklagt und zu Unrecht verurteilt worden", sagte die Juristin.