„Forum gegen Polizeigewalt und Repression“ : Geplante Demo in Wuppertal: Polizei hätte den Leiter nicht ablehnen dürfen
Wuppertal Anlass für die Demonstration ist der Tod eines 25-Jährigen in Polizeigewahrsam Anfang November 2021. Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen die Beamten abgelehnt.
Die Wuppertaler Polizei hätte dem Anmelder einer geplanten Demonstration nicht verbieten dürfen, die Versammlung auch zu leiten. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
Der Hintergrund
Das „Forum gegen Polizeigewalt“ hat zu einer Demonstration am 29. Januar aufgerufen und beschwerte sich im Internet, dass die Polizei erstmals das neue Versammlungsgesetz anwende und den Anmelder der Demonstration als Leiter der Versammlung ablehne. „Wir haben ihn nicht als Anmelder abgelehnt, das dürfen wir auch gar nicht. Jeder kann eine Demonstration anmelden, das liegt gar nicht in unserem Ermessen“, sagt Stefan Weiand, Sprecher der Wuppertaler Polizei. Das Versammlungsrecht sei ein sehr hohes Gut, das im Grundgesetz geschützt ist.
Die Behörde sei aber verpflichtet, für Sicherheit zu sorgen und die Versammlung zu schützen. Deshalb sei es wichtig, dass es einen Versammlungsleiter gebe, der Ansprechpartner für die Polizei ist. „Versammlungsleiter können wir unter Umständen als nicht vertrauenswürdig einstufen“, sagt Weiand. Das habe auch nichts mit dem neuen Versammlungsgesetz zu tun. Details zu einzelnen Personen darf die Polizei nicht nennen. Das „Forum“ schreibt, dass es um frühere Straftaten im Kontext mit Versammlungen gehe, die aber nicht rechtskräftig verurteilt worden seien.
Laut Stefan Weiand könne problemlos eine andere Person als Versammlungsleiter benannt werden, außerdem könne jeder, der mit einer solchen Entscheidung nicht einverstanden ist, rechtliche Schritte einleiten. Diese Möglichkeit nutzte das „Forum“, es teilte mit, dass sich eine Klage im Eilverfahren auf dem Weg befinde.
Die Entscheidung
Darüber hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 27. Januar entschieden und dem Eilantrag stattgegeben. Der Anmelder der Demonstration darf sie auch leiten, die gegenteilige Verfügung der Versammlungsbehörde stufte das Gericht als rechtswidrig ein.