Nachbarschaftsstreit Gemeindesaal Hottenstein: Nachbarn klagen wegen zu viel Lärm

Kirchengemeinde und Mieter streiten sich vor dem Amtsgericht. Förderverein ist empört über die Vorwürfe.

 Nachbarn ärgern sich über laute Veranstaltungen im Gemeindesaal Hottenstein (r.).

Nachbarn ärgern sich über laute Veranstaltungen im Gemeindesaal Hottenstein (r.).

Foto: Schwartz, Anna (as)

Wenn es um Veranstaltungen geht, ist der Gemeindesaal Hottenstein in Nächstebreck eine der Top-Adressen in Wuppertal. Vor allem Gesangs- und Karnevalsvereine nutzen den Saal, um dort Feste zu feiern und Versammlungen abzuhalten; bei Hochzeitsgesellschaften sei er ebenfalls sehr gefragt, heißt es von den Betreibern. Nun aber wurde Klage gegen die evangelische Kirchengemeinde – die Vermieterin des Gemeindesaals – und den CVJM wegen Lärmbelästigung erhoben und vor dem Amtsgericht Wuppertal verhandelt.

Eine dem Gemeindesaal angrenzende Mietpartei beschwert sich seit Jahren über zu laute Veranstaltungen, bei denen die vertraglich festgelegte Ruhezeit nach 22 Uhr nicht einhalten würden. Drei Fenster der Dachgeschosswohnung, die ebenfalls von der evangelischen Kirchengemeinde vermietet wird, sind dem Parkplatz des Saals zugewandt, so dass die Bewohner direkt von dem entstehenden Lärm betroffen sind.

„Es ist eine hohe Belastung für uns. Woche für Woche wiederkehrende laute Veranstaltungen“, sagt die Klägerin beim offiziellen Verhandlungstermin am Mittwoch. Nach der Klageeinreichung vor etwa zwei Jahren sei der Lärm kurz weniger geworden, jetzt aber wieder unerträglich.

Um eine Verhandlung vor Gericht zu vermeiden, sei vorher schon eine außergerichtliche Einigung per Mediation angestrebt worden, jedoch gingen die Ansichten der Parteien derart auseinander, dass sie nicht zusammenkamen.

Daher kam es jetzt nach diversen Gesprächen zwischen den Parteien und deren Anwälten am Mittwochmorgen zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht. In dieser wurde ein weiteres Mal erörtert, welche Möglichkeiten die Gemeinde und der CVJM in Erwägung ziehen würden, um die Klägerin zu entlasten. Unter anderem wurden eine Mietminderung, eine Beteiligung an möglichen Umzugskosten und eine bauliche Aufrüstung zur Mängelbeseitigung als Vorschläge von den Beklagten genannt.

Darauf reagierte die Klägerin mit Unverständnis: Ein Umzug sei aus gesundheitlichen und persönlichen Gründen nicht möglich und die Mängelbeseitigung nicht ausreichend. Über eine Mietminderung würde sie nachdenken können.

Hermann-Josef Richter, Vorsitzender des Fördervereins, der den Saal gepachtet hat und unterhält, ist empört über die Klage. „Da engagiert man sich schon ehrenamtlich und dann sowas! Klar ist der eine oder andere Mieter mal länger im Saal geblieben, aber an die haben wir dann auch nicht mehr vermietet“, verteidigt er sich.

Es habe bereits Umbauten gegeben, um den Lärm einzudämmen, beispielsweise den Einbau von Schallschutzfenstern oder die Dämmung aller Türen. Das habe hohe Kosten verursacht, zum Schutz der Mieter habe man es aber auf sich genommen, meinten auch der Baukirchmeister und Kirchmeister der Kirchengemeinde.

Die Umstände seien vor
16 Jahren anders gewesen

Seit 2004 wohnt das Kläger-Ehepaar in der Dachgeschosswohnung an der Wittener Straße, zusammen mit drei weiteren Mietparteien. Von denen habe es allerdings noch keine Beschwerden gegeben. Bei ihrem Einzug, sagt die Klägerin, wären sie unter den Umständen, wie sie heute sind, definitiv nicht eingezogen. Man habe ihnen gesagt, dass nur ein bis zwei Mal im Jahr Jugendliche dort übernachten würden.

„Man geht doch gerade bei der Kirche davon aus, dass die Ruhezeiten eingehalten werden“, moniert die Klägerin. Dies sei allerdings nicht der Fall, eine „reinste Folter“ müssten sie sogar aktuell ertragen. Der Vorsitzende Richter machte ihr allerdings nicht allzu große Hoffnung, dass sich durch den Rechtsstreit etwas ändern würde. Es wären zu viele rechtliche Hürden zu überwinden, um den Prozess zu gewinnen und abreißen könne man den Gemeindesaal nicht.

In dem kleinen Gerichtssaal war bei allen Beteiligten die Ermüdung durch den mittlerweile zwei Jahre dauernden Rechtsstreit deutlich bemerkbar. Daher sei ihnen an einer schnellen Einigung sehr gelegen. Innerhalb einer einmonatigen Frist muss dem Gericht eine Entscheidung mitgeteilt werden, einen Vergleich gab es an diesem Tag noch nicht.

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