Freispruch mangels Vertrag: 130 Autos ohne Unterschrift gekauft

Ein 43-Jähriger aus Cronenberg soll 130 Neuwagen gekauft haben — ohne Vertrag. Das Gericht sprach von einem "unguten Gefühl", das trotz dem Freispruchs bleibe.

Wuppertal. Ein ehemaliger Autohändler aus Cronenberg ist am Montag vor dem Amtsgericht freigesprochen worden. Wie berichtet, war der 43-Jährige im sogenannten Flottengeschäft tätig. Die von ihm gegründete Firma kaufte Neuwagen in hohen Stückzahlen und erhielt dadurch Großkundenrabatte von bis zu 28 Prozent. Im August 2006 sollte er laut Anklage 31 Fahrzeuge, die er bei einem Düsseldorfer Autohaus bestellt hatte, an einen niederländischen Autohändler verkauft haben, obwohl die Fahrzeuge nie bezahlt wurden. Gesamtschaden der mutmaßlichen Unterschlagung: mehr als 500.000 Euro.

Bereits 2005 bestellte der Angeklagte Neu- und Gebrauchtwagen der Firma Opel bei dem Düsseldorfer Händler. Diese Autos verkaufte oder vermietete er dann weiter. Zwischen Juni und August 2006 — bis dahin liefen die Geschäfte reibungslos — soll der 43-Jährige laut Anklage dann jedoch insgesamt 130 Fahrzeuge der Marke Honda mit einem Gesamtwert von mehr als zwei Millionen Euro in Düsseldorf bestellt haben. 36 dieser Fahrzeuge wurden laut dem Geschäftsführer des Autohauses nie bezahlt.

Am Montag musste auch der Verkaufsleiter des Autohauses als Zeuge vor Gericht aussagen. Er war der zuständige Verhandlungspartner des Angeklagten und schloss die jetzt strittigen Geschäfte mit ihm ab. Dass er gleichzeitig auch im Aufsichtsrat der Firma des Angeklagten saß, nannte der Vorsitzende Richter „dubios“. Laut Aussage des Angeklagten war die Gründung der Firma sogar die Idee des Einkaufsleiters, der angab, sich nicht an ein solches Gespräch zu erinnern. Seine Funktion als Aufsichtsrat habe „nur auf dem Papier bestanden“. Trotzdem kassierte er 500 Euro monatlich.

Ebenfalls kurios: Während jeder Bürger sich selbst beim Kauf eines Gebrauchtwagens vertraglich absichert, existiert für den Kauf der 130 Fahrzeuge kein Vertrag. Auch auf mehrfache Frage des Gerichts konnte der Verkaufsleiter des Autohauses dafür keine Begründung nennen. Alles sei nur mündlich besprochen worden, sagte der Zeuge.

Ohne einen gültigen Vertrag forderte auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch. Dieser Forderung kam das Gericht nach. In der Urteilsbegründung sprach der Richter allerdings von einem „unguten Gefühl“, dass Neuwagen im Wert von mehreren Millionen Euro ohne Verträge „verschoben“ würden. Ob sich die Staatsanwaltschaft weiter mit der „dubiosen“ Doppelrolle des Düsseldorfer Autohändlers beschäftigen wird, blieb offen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort