Kriminalfall aus Wuppertal Springmann-Mord: Freispruch für Mitangeklagten

Wuppertal · Das BGH weist die Revision der Staatsanwaltschaft zurück. Möglicherweise sei der Mann nur vor Ort gewesen, um einen Einbruch vorzutäuschen, so die Richter.

 Die Polizei sperrte den Tatort nach dem Mord. Inzwischen gibt es das Springmann-Haus nicht mehr.

Die Polizei sperrte den Tatort nach dem Mord. Inzwischen gibt es das Springmann-Haus nicht mehr.

Foto: Fries, Stefan (fri)/Fries, Stefan (fr)

Fünfeinhalb Jahre nach dem gewaltsamen Tod des Unternehmerehepaars Springmann aus Wuppertal ist der Mitangeklagte endgültig vom Vorwurf des zweifachen Mordes freigesprochen. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch durch das Düsseldorfer Landgericht, wie er am Montag in Karlsruhe mitteilte. Der Enkel des Ehepaars war wegen Mordes und Totschlags bereits 2018 rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Das Landgericht Wuppertal sah es als erwiesen an, dass der zur Tatzeit 25-Jährige im März 2017 erst seinen Großvater nach einem Streit tötete und danach seine Großmutter, um die erste Tat zu verdecken. Der Prozess gegen einen Bekannten des Enkels wegen möglicher Mittäterschaft dauerte aber länger. Das Wuppertaler Gericht sprach ihn frei. Diesen ersten Freispruch hob der Bundesgerichtshof jedoch auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an das Düsseldorfer Landgericht.

Auch die Düsseldorfer Richter sprachen ihn dann vom Mordvorwurf frei. Zwar habe sich der Mann am Tattag oder am Folgetag im Haus der Getöteten aufgehalten, erklärten sie. Es sei aber nicht auszuschließen, dass er das Haus erst betreten habe, als die beiden schon tot waren. Möglicherweise habe sein Bekannter, der Enkel, ihn nach der Tat gebeten, einen Einbruch vorzutäuschen.

Dies focht die Staatsanwaltschaft vor dem BGH an. Dabei hatte sie aber nun keinen Erfolg. Der BGH fand keine Rechtsfehler in dem Düsseldorfer Urteil, weswegen es nun teilweise rechtskräftig wurde.

Einen anderen Aspekt berät der BGH noch: Der Angeklagte war nämlich wegen des unerlaubten Erwerbs von zwei Schusswaffen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden und hatte dagegen selbst Revision beim BGH eingelegt. Darüber werde der dritte Strafsenat voraussichtlich in einer Hauptverhandlung beraten, kündigte er an.

(smb/cne​/afp)
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