Folter aus Geldgier oder aus Eifersucht?

Ein Paar aus Barmen soll einen Sprockhöveler (25) schwer misshandelt haben.

Wuppertal. Sie hatten eine Liebesaffäre. Wie die lockere Liaison so aus dem Ruder laufen konnte, dass der Geliebte zum Schluss gefoltert wurde, soll seit Dienstag vor dem Landgericht geklärt werden. Angeklagt sind dort ein Mann und eine Frau (beide 24 Jahre alt), die einen 25-jährigen Sprockhöveler misshandelt haben sollen.

Der 24-Jährige legte am Dienstag ein umfangreiches Geständnis ab. Demnach soll das spätere Opfer bei der Angeklagten gewohnt und sich „durchgeschnorrt“ haben. Während dieser Zeit sollen die beiden eine Affäre gehabt haben. Diese sei aber beendet gewesen sein, als der Angeklagte selbst zeitweise bei seiner Mitangeklagten gewohnt habe. Trotzdem habe man danach auch oft zu dritt Abende und Nächte in der Wohnung verbracht und dabei Amphetamine (Speed, Pep) und Alkohol konsumiert.

Doch irgendwann muss die Stimmung der Angeklagten gekippt sein: Plötzlich verlangte sie Geld dafür, dass der Sprockhöveler bei ihr gewohnt hatte. 200 bis 300 Euro Entschädigung sollten es sein. Um das Geld zu bekommen, bestellten sie das mutmaßliche Opfer in die Wohnung der Angeklagten.

Dort hätte man „abrechnen“ wollen, so der Angeklagte am Dienstag bei seinem Geständnis. Dazu habe man den Sprockhöveler unter Druck gesetzt und ihn dazu gebracht, ihnen Handy, Laptop und das Auto zu überschreiben. Außerdem soll er eine Kontovollmacht unterzeichnet haben.

Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, soll die Angeklagte eine Gabel im Toaster erhitzt haben, die dem Mann in den Nacken und auf die Wange gedrückt wurde. Zudem soll er mit einem 22 Zentimeter langen Messer bedroht worden sein.

Als Motiv für die Misshandlungen kommt auch Eifersucht und Rache in Frage: Zum Tatzeitpunkt hatten die Angeklagten ebenfalls eine Affäre. Außerdem soll das mutmaßliche Opfer trotz einer angeblichen HIV-Infektion ungeschützten Verkehr mit der Angeklagten gehabt haben.

Die 24-Jährige schwieg am Dienstag zu den Vorwürfen. Über ihren Anwalt ließ sie aber mitteilen, dass die Ausführungen ihres Mitangeklagten zutreffen.

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