Kurioser Fall Finanzamt hält Wuppertaler Kabarettisten irrtümlich für tot

Wuppertal · Jürgen H. Scheugenpflug gelingt die Wiederauferstehung. Ein Brief überzeugt das Amt von seiner Lebendigkeit.

 Jürgen H. Scheugenpflug musste das Finanzamt davon überzeugen, dass er noch lebt.

Jürgen H. Scheugenpflug musste das Finanzamt davon überzeugen, dass er noch lebt.

Foto: Fries, Stefan (fri)/Fries, Stefan (fr)

So mancher Steuerzahler wird vom Finanzamt unverhofft zur Kasse gebeten. Doch in den seltensten Fällen kostet es den Steuerpflichtigen gleich das Leben. So erging es aber – fast – dem Wuppertaler Jürgen H. Scheugenpflug, der lange vergeblich auf die Rückzahlung von 554,12 Euro an Umsatzsteuer warten musste. Die Wartezeit hatte Gründe, denn der Kabarettist war vom Finanzamt Elberfeld von einem Steuerzahler in eine Karteileiche umgewandelt worden.

Da Rückzahlungen vom Finanzamt besonders gern entgegengenommen werden, erwartete der Wuppertaler mit einer gewissen Ungeduld zum Jahresbeginn die Überweisung der besagten Summe auf sein Konto. Doch da tat sich nichts und auch ein klärendes Schreiben traf nicht bei ihm ein. Schließlich setzte er sich noch einmal mit seinen Steuerberater in Verbindung und bat ihn, beim Finanzamt nachzuhaken.

Angelika Joest vom Steuerbüro Cammerzell erhielt die telefonische Auskunft, die Erstattung der Umsatzsteuer könne nicht stattfinden, weil ein Sperrkennzeichen gesetzt worden sei und die Unterlagen an das Finanzamt Velbert für Nachlass- und Erbschaftssteuerangelegenheiten übergeben worden seien.

„Ich habe dann sofort bei meinem Kollegen nachgefragt, ob er wisse, was denn mit Herrn Scheugenpflug passiert sei. Der war ganz erstaunt, weil er ihn einen Tag zuvor noch putzmunter gesehen hatte“, sagt Angelika Joest.

Als Jürgen H. Scheugenpflug über das Steuerbüro von seinem vermeintlichen Ableben erfuhr, wurde er sehr lebendig und setzte einen Brief an „den Vorsteher des Finanzamtes Velbert“ auf. In dem bat er um sachdienliche Hinweise über sein plötzliches Ableben und stellte weitergehende Fragen.

Als Toter nicht
mehr steuerpflichtig?

„Bin ich seit dem 16. Januar nicht mehr steuerpflichtig? Kann ich mir in Zukunft mühevolle Umsatzsteuervoranmeldungen und noch lästigere Einkommensteuererklärungen schenken? Und wie erkläre ich das meinem Steuerberater, der nun, nach Wegfall seiner aufopferungsvollen Tätigkeit für mich und meine Familie, den Laden schließen muss? Ich gestehe, dass ich das alles mit meinem viel zu frühen und völlig unerwarteten Dahinscheiden nicht gewollt habe. Am meisten jedoch beunruhigt mich der Gedanke, posthum als aufrichtiger und bekennender Wuppertaler auf einem Schreibtisch in Velbert gelandet zu sein, wo ein guter Wuppertaler nicht einmal tot über dem Zaun hängen will“, heißt es in dem Schreiben.

Ob man über diese Passage in Velbert gelacht hat, ist nicht überliefert. Gesichert ist jedoch die Nachricht, dass das Finanzamt Velbert schnell zur Reaktivierung des Steuerzahlers beigetragen hat und die Rückzahlung inzwischen geleistet wurde. Beim Finanzamt Elberfeld gab es dazu mit dem Verweis auf das Steuergeheimnis keine Auskunft. Es wurde lediglich um Verständnis gebeten, dass Fehler menschlich sind und immer wieder passieren können.

Jürgen H. Scheugenpflug, der als Kabarettist seit Jahren mit dem satirischen Jahresrückblick „Talfahrt“ unterwegs ist und schon viele tausend Euro für gute Zwecke eingespielt hat, sind die Absurditäten des Alltags nicht fremd. Und so kann er über diese Episode als Steuerpflichtiger herzlich lachen. Mit vorzeitigen Meldungen über sein Ableben befindet er sich zudem in guter Gesellschaft. Hatte doch einst schon der Schriftsteller und Humorist Mark Twain einen ähnlich gelagerten Fall in eigener Sache mit folgenden Bonmot kommentiert: „Die Nachricht von meinem Tod ist stark übertrieben.“

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