Sommerferien Wer die Ferien unerlaubt verlängert, zahlt bis zu 1000 Euro Bußgeld

Wuppertal · Immer mehr Eltern nehmen ihre Kinder früher aus der Schule, um billiger in den Urlaub zu kommen.

 Symbolbild dpa

Symbolbild dpa

Foto: dpa/Martin Gerten

Die Verlockung ist groß. Wer sein Kind schon vor dem Ferienanfang aus der Schule nimmt, um in Urlaub zu fahren, vermeidet den nervigen Ferienstau auf der Autobahn und kann gegebenenfalls für deutlich weniger Geld in den Ferienflieger steigen. Doch wenn Eltern gegen die Schulpflicht verstoßen, kann das teuer werden. Die Bezirksregierung Düsseldorf weist darauf hin, dass Bußgeldzahlungen von bis zu 1000 Euro drohen.

Solche „Versäumnisanzeigen“, wie sie im Beamtendeutsch heißen, sind längst keine Seltenheit mehr. Es liegt sogar im Trend, den Kindern die letzten Tage vor den Ferien zu ersparen. Während im Regierungsbezirk Düsseldorf, zu dem auch Wuppertal gehört, 2014 noch 252 Verfahren gegen Ferien-Schwänzer geführt wurden, stieg die Zahl seitdem kontinuierlich an und lag bei der letzten Erfassung 2018 bei 428.

Stadtsprecher Thomas Eiting kann berichten, dass auch in Wuppertal immer mehr Eltern ihre Kinder ganz offensichtlich unentschuldigt fehlen lassen: „Die Tendenz ist steigend.“ 2018 notierte die Stadt 72 Anzeigen im Zusammenhang mit Fehltagen rund um die Ferien. Davon führten 41 zu einem Bußgeld, wobei sich unter diesen Schwänzern noch die Schulverweigerer verstecken, die auch abseits der Ferien fehlen.

Die Wuppertaler Schulen notieren auch in diesem Jahr wieder jeden Schüler, der vor den Ferien nicht erscheint, und melden die Fälle beim Schulamt, die nicht entschuldigt werden. Thomas Gatzke, Schulleiter der Gemeinschaftsgrundschule Reichsgrafenstraße, berichtet beispielsweise: „Wir schreiben die Schüler auf, die fehlen, und schauen nach den Ferien, ob nicht vielleicht noch ein Attest nachgereicht wird.“ Auch in der Hauptschule Barmen-Südwest gebe es vor den Ferien immer mal wieder unentschuldigte Fehlstunden, wie die WZ erfuhr.

Das NRW-Ministerium für Schule und Bildung macht klar: „Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.“

Polizei in NRW kontrolliert
nicht gezielt an den Flughäfen

Einige Eltern versuchen das unentschuldigte Fehlen zu umgehen und schreiben den Kindern einfach eine eigene Entschuldigung: Magenschmerzen, Oma krank, Hund eingeschläfert. Doch so einfach ist das System nicht zu überlisten. Wie die Bezirksregierung mitteilt, dürfen Lehrer ein Attest verlangen, wenn sie begründete Zweifel haben, dass der Unterricht tatsächlich aus den angegebenen Gründen versäumt wurde. In besonderen Fällen können sie sogar ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einfordern.

Am Flughafen kann für Schulschwänzer eine böse Überraschung warten. In einigen Bundesländern kontrolliert die Bundespolizei Familien mit schulpflichtigen Kindern vor dem Abflug. An den Flughäfen in NRW sind groß angelegte Aktionen bislang ausgeblieben. „Das fällt nicht in unsere Zuständigkeit“, sagt die Pressestelle der Bundespolizei. Trotzdem könne es sein, dass Beamte stichprobenartig auch die Frage der Schulpflicht mit überprüfen. Ein unbeschwerter Start in den Urlaub sieht anders aus.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort