Fall Specht: Berufung ist vom Tisch

Wuppertal. Rückzug im Fall Jürgen Specht: Nachdem das Amtsgericht Wuppertal den ehemaligen SPD-Ratsherrn Anfang April vom Vorwurf der uneidlichen Falschaussage im zweiten Prozess zum Wahlkampf-Spendenskandal freigesprochen hat, zog die Staatsanwaltschaft nun die Berufung gegen dieses Urteil zurück.

Das bestätigte ein Sprecher auf WZ-Nachfrage.

Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft behauptet, dass der mittlerweile 65 Jahre alte Specht im Jahr 2006 im zweiten Prozess rund um die berüchtigte "Rotweinrunde" nicht die Wahrheit gesagt hat.

Nach Spechts zweitem Freispruch legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein - zog diese aber mit Blick auf das schriftliche Urteil und die lange Verfahrensdauer nach dem Skandal der Jahre 1998/1999 nun zurück. Damit wird der Freispruch rechtskräftig.

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