Fahrlässige Tötung: Urteil gegen Paketboten

Paketbote (27) wird wegen fahrlässiger Tötung zu acht Monaten Haft verurteilt. Das Opfer (89) war auf dem Weg in die Sauna.

Wuppertal. 29. Oktober 2010 vor der Schwimmoper: An diesem Morgen entscheiden Sekunden über Leben und Tod. Gegen 9 Uhr parkt ein 27 Jahre alter Paketbote seinen VW-Bus vor dem Haupteingang. Ein Schwimmmeister macht dort gerade seine Zigarettenpause. Ein kurzes Gespräch, das Paket für die Schwimmoper wechselt den Besitzer. Der Bote steigt wieder in seinen Wagen.

Er setzt zurück und merkt sofort, dass hinten am Wagen etwas war. Er steigt aus, sieht einen alten Mann hinter seinem VW liegen. Der Schwimmmeister und er leisten Erste Hilfe. Der Notarzt kommt, findet am Hinterkopf ein Hämatom. Das Opfer — ein 89 Jahre alter Wuppertaler, Stammkunde der Schwimmoper-Sauna — wird ins Krankenhaus gebracht. Dort wird en eine Hirnquetschung samt Blutung und ein Oberschenkelhalsbruch diagnostiziert. Wenige Tage später stirbt der 89-Jährige.

Am Donnerstag wurde der Paketbote vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Der 27-Jährige knetet die Hände und erinnerte sich mit leiser Stimme. Er habe vor dem Zurücksetzen extra noch einen anderen Wagen vorbei gelassen. Den alten Mann habe er nicht gesehen — auch vorher nicht.

Niemand hat beobachtet, ob und wie der Bus des Boten den 89-Jährigen berührt hat. Niemand hat ein ruppiges Zurücksetzen gesehen oder gehört. Vielleicht hat sich der alte Mann hinter dem VW auch nur erschrocken, kam dabei ins Straucheln und stürzte, gab die Verteidigung am Donnerstag zu bedenken und plädierte auf Freispruch.

Doch das Gericht verwies auf die Vorgeschichte des Angeklagten. Schon dreimal wurde der Berufskraftfahrer verurteilt. Unter anderem wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Fahren ohne Führerschein. Das ist zwar schon einige Jahre her, laut Gericht sind diese Vorbelastungen jedoch strafverschärfend zu werten. Im Jahr 2008 musste der Angeklagte zwischenzeitlich seinen Führerschein abgeben. Der Grund: Er war dabei erwischt worden, wie er einen Wagen „ohne die notwendige Sorgfalt“ zurücksetzte.

Den Führerschein hat der Mann wieder. Er lebt mittlerweile am Niederrhein, fährt dort für einen anderen Paketdienst. Unmittelbar nach dem Unfall vor der Schwimmoper habe er die Frau des Opfers im Krankenhaus besuchen wollen. Man habe ihn jedoch nicht vorgelassen. Mittlerweile hat die Versicherung des Opfers Zivilklage gegen den 27-Jährigen erhoben. Sie will für die Kosten des Unfalls — es geht um 30.000 Euro — nicht übernehmen. Eine persönliche Entschuldigung wird es demnach wohl nicht mehr geben. Laut Verteidigung besteht wegen der Zivilklage zwischen der Witwe und dem Unfallfahrer eine Kontaktsperre.

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