Facebook: Jörg Heynkes stellt Mann an den Internet-Pranger

Der Chef der Villa Media will via Facebook seine Nachbarn vor einem mutmaßlichen Dieb warnen.

Arrenberg. „Achtung, Dieb!“ Mit Foto und Personenbeschreibung eines Mannes warnt Jörg Heynkes auf seiner Facebook-Seite und hat damit eine erneute Debatte über Moral und Gesetz im Internet ausgelöst.

„Wir wollen uns vor einem Mann schützen, der uns schon dreimal bestohlen hat“, sagt der Geschäftsführer der Villa Media am Arrenberg. Deshalb habe er ein Foto aus der hauseigenen Überwachungskamera gepostet, das Freunde, Geschäftskollegen und Nachbarn zur Vorsicht mahnen soll. Die Schwarz-Weiß-Aufnahme zeigt einen etwa 30 bis 40 Jahre alten Mann, den Heynkes auf Facebook wie folgt beschreibt: „Dieser Typ, gut zu erkennen an seinem Glatzkopf und den abstehenden Ohren, hat nun zum wiederholten Male bei uns in der Villa Media gestohlen.

Seine Masche ist immer gleich: Er geht in Gebäude, durchsucht alles und stiehlt Bargeld, Handys und andere Wertgegenstände, die sich schnell in Bargeld umsetzen lassen. Er ist ein Junkie und bei der Polizei bestens bekannt.“ Selbstverständlich habe man Anzeige erstattet, sagt Jörg Heynkes, der sich nun dem Vorwurf ausgesetzt sieht, Hetze zu betreiben. „Das eine Gratwanderung, ganz klar“, räumt er im Gespräch mit der WZ ein. „Hier geht es um Selbsthilfe. Wir hätten das Foto niemals veröffentlicht, wenn es sich bei diesem Mann nicht eindeutig um den Täter handeln würde.“

Kritiker der Aktion befürchten nicht nur Verwechslungen mit ähnlich aussehenden Personen. Sie sprechen von Verleumdung und übler Nachrede, warnen vor unkontrollierbaren Folgen und nennen Beispiele von Aufrufen zur Hetzjagd im Internet, wie es sie nach dem Mord an einem Mädchen in Emden gab. Auch an deutsche Vergangenheit wird erinnert, an Zeiten, die mit Begriffen wie Denunziantentum, Pranger und Bürgerwehr assoziiert werden.

Der moralisch-ethische Aspekt ist der eine Teil der Debatte, ein anderer ist der rechtliche: Jörg Heynkes bewegt sich in dieser Hinsicht nämlich auf dünnem Eis. Laut Polizei begeht er eine Straftat nach Paragraf 33 Kunsturhebergesetz (siehe Kasten rechts), weil er die Aufnahme ohne Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht hat. „Der Mann auf dem Foto könnte Anzeige erstatten und wäre im Recht“, ist dazu von der Polizei zu hören.

Sie befürwortet das Vorgehen Heynkes’ ausdrücklich nicht, hält es für rechtlich fragwürdig und warnt vor Nachahmung. Aus gutem Grund seien selbst bei offiziellen Fahndungen die gesetzlichen Hürden hoch, müssten Richter über Veröffentlichungen entscheiden. Die Wuppertaler Polizei bestätigt allerdings Diebstähle am Arrenberg. Ein Sprecher dazu: „Ob es sich bei der auf Facebook abgebildeten Person um den Täter handelt, darf und will die Polizei nicht kommentieren.“

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