Ex-Student verurteilt: Totschläger muss länger sitzen

Ulf G. (30) hat Dozentin (48) der Universität dazu gebracht, ihm falsche Bescheinigungen auszustellen.

Wuppertal. Weil er eine Dozentin (48) der Wuppertaler Universität dazu brachte, ihm falsche Studienbescheinigungen auszustellen, hat das Landgericht am Donnerstag Ulf G. (30) wegen Anstiftung zur Falschbeurkundung im Amt verurteilt. Für den Angeklagten, der bereits wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt ist, verlängert sich die Haftstrafe dadurch um zwei Monate.

Die Trickserei an der Uni gehört möglicherweise zur Vorgeschichte der grausigen Tat, für die Ulf G. in Düsseldorf verurteilt wurde: Er hat 2013 an einer Landstraße in Kaarst seinen Cousin Daniel D. (35) erschlagen. Die Familie hofft noch immer auf eine Erklärung für den Totschlag. Sie vermutet, das Daniel D. seinem Cousin auf die Schliche kam und dieser Angst davor hatte, dass die Familie von seinem verkorksten Studium erfährt.

Dass die Dozentin (48) dem 18 Jahre jüngeren Lehramts-Studenten 2012 falsche Bescheinigungen ausstellte, ließ Ulf G. seinen Verteidiger bestätigen. Er habe sie aber nie unter Druck gesetzt oder bedroht.

Sie schilderte als Zeugin, wie sie sich ihm hingezogen fühlte, sich eine Beziehung entwickelte. Nach der ersten Begegnung in einer Sprechstunde fand aber der meiste Kontakt per E-Mail und SMS statt. Nur zwei Mal hätten sie sich privat getroffen.

Kurz danach sei aufgefallen, dass Ulf G. diverse Bescheinigungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung fehlten. Er habe ihr leid getan: „Ich habe einfach gemerkt, wie verzweifelt er war.“ Sie habe ihm geholfen, obwohl ihre Beziehung schon beendet war. Mitleid hatte sie auch deswegen, weil er sagte, seine Mutter und seine Tante hätten Krebs. Sie selbst habe während ihres Studiums die Krebserkrankung ihres Vaters erlebt.

„Alles Lüge!“, murmelte der Vater des getöteten Daniel D., der wie weitere Verwandte den Prozess anhörte. Die Mutter des Angeklagten und die Mutter des Getöteten sagten als Zeuginnen, nie krebskrank gewesen zu sein. Ulf G. habe auch sie betrogen und manipuliert. Seine Mutter verlor die Nerven, warf der Dozentin vor, „mitschuldig an dem Mord“ zu sein. Der Angeklagte hörte das mit gesenktem Blick an.

Das Verfahren gegen die 48-Jährige war bereits gegen Zahlung von 10 000 Euro eingestellt worden. Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert hatte dazu erklärt, ihr Verhalten sei menschlich nachvollziehbar. Ulf G. warf er dagegen kriminelle Energie vor, er habe die Dozentin gezielt in die Sache verwickelt. Das sei an den Lügen über die Krebserkrankungen erkennbar. Daher könnten sie sein Verfahren nicht einstellen.

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