Wuppertal Europawahl: Karten werden bis 5. Mai verschickt

Noch bis zum 24. Mai kann ein Antrag auf Briefwahl gestellt werden.

Am 26. Mai wird das Europaparlament gewählt.

Am 26. Mai wird das Europaparlament gewählt.

Foto: dpa/Jörg Carstensen

Die Europawahl am 26. Mai rückt näher. Wer an dem Sonntag nicht selbst ins Wahllokal gehen kann, kann vorher die Briefwahl beantragen. Um den Antrag zu stellen, muss die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausgefüllt werden. Diese wird noch bis zum 5. Mai an die Wuppertaler Bürger verschickt. Die ausgefüllte Karte wird dann an die Wahlbehörde gesendet.

Der Antrag auf Briefwahl kann bis zum 24. Mai um 18 Uhr gestellt werden. Es ist aber auch möglich, den Antrag online zu stellen. Weitere Informationen dazu stehen ebenfalls auf der Wahlbenachrichtigungskarte; der Internetwahlschein ist zwischen dem 1. und dem 20. Mai verfügbar. Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum 26. Mai bei der Wahlbehörde eingegangen sein. Briefe, die an dem Wahlsonntag nach 18 Uhr eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Direktwahl ist vom
6. bis 24. Mai möglich

Wer seine Stimme nicht per Briefwahl abgeben möchte, kann zwischen dem 6. und 24. Mai im Rathaus, Raum A-350, per Direktwahl wählen. Zeiten der Wahlbehörde ab dem 6. Mai sind folgende: montags bis mittwochs 8 bis 16 Uhr, donnerstags 8 bis 17.30 Uhr, freitags 8 bis 12.30 Uhr und am 24. Mai von 8 bis 18 Uhr.

Wahlberechtigt sind rund 238 800 Wuppertaler. Auch Unionsbürger, die bereits für die Europawahl im Jahr 1999 oder später einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis gestellt haben, dürfen in Wuppertal zur Wahl gehen. Wer welches Wahllokal aufsuchen muss, steht auf der Wahlbenachrichtigungskarte. Wichtig zu beachten ist, dass keine Briefe in den Wahllokalen der Bezirke am Tag der Wahl selbst abgegeben werden können. Wer plötzlich erkrankt, kann mit ärztlichem Attest noch am Wahlwochenende die Briefwahl beantragen. Zeiten dafür sind: Samstag, 25. Mai, von 8  bis 12 Uhr in Raum A-350 und Sonntag, 26. Mai, von 8 bis 15 Uhr in Raum C-208 im Rathaus. Neben einem Attest werden der unterschriebene Briefwahlantrag und eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten benötigt.

Brief- oder Direktwahl im Rathaus liegen laut Stadtangaben im Trend; die Zahl dieser Wähler nehme stetig zu. Für die Europawahl werden auch noch Wahlhelfer gesucht.

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