Etappensieg für WSV-Vermarkter Banf

Stadtsparkasse muss Bürgschaft für den WSV einlösen.

Etappensieg für WSV-Vermarkter Banf
Foto: Fries, Stefan (fr)

Wuppertal. Seit zwei Jahren versucht der ehemalige WSV-Vermarkter Banf-Crossmedia, seine Forderung aus dem Vertrag mit dem damaligen Fußball-Regionalligisten Wuppertaler SV geltend zu machen - am heutigen Dienstag hat er vor dem Landgericht Wuppertal den nächsten Sieg errungen.

Die vierte Handelskammer verurteilte die Stadtsparkasse Wuppertal, eine Bürgschaft einzulösen, die sie dem WSV und dessen Ex-Präsidenten Friedhelm Runge Ende 2012 gegeben hatte, um eine damals ebenfalls gerichtlich bestätigte Forderung der Banf abzusichern. „Zu zahlen sind 243.466,79 Euro plus acht Prozent Zinsen seit dem 25. März 2013“, sagte Richterin Ute Laukamp in der Urteilsverkündung, der beide Parteien ferngeblieben waren. Neben der WZ war lediglich Klaus Mathies, Bevollmächtigter von Friedhelm Runge, erschienen.

Die Sparkasse habe zwar argumentiert, dass aus der Bürgschaftsurkunde nicht ersichtlich gewesen sei, dass es um die Hauptforderung der Banf gehe, das wies Laukamp in ihrer Urteilsbegründung aber zurück, auch wenn sie einräumte, dass der Wortlaut der Urkunde Unklarheiten aufweise. Unter anderem aus den Aussagen des damaligen wie heutigen Finanzvorstands Lothar Stücker und des Ex-Verwaltungsratsvorsitzenden Christoph Strieder in der letzten Hauptverhandlung Mitte März habe das Gericht als Darlehenszweck die damalige Vermeidung einer sofortigen Insolvenz abgeleitet.

Weiter nannte sie drei Gründe dafür, warum sie die Argumente der Stadtsparkasse nicht anerkannt habe. Erstens sei damals umfangreich in den Medien über den Fall Banf berichtet worden, zweitens müsse die Sparkasse ein Profi in Sachen Bürgschaft sein und wissen, worauf sie sich eingelassen habe, drittens hätten sich Sparkasse und auch Friedhelm Runge in dem Prozess sehr passiv verhalten. Runge hatte, wie berichtet, von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch gemacht. Das Urteil wird rechtskräftig, sollte die Sparkasse nicht innerhalb eines Monats Berufung einlegen. Von dort hieß es am Dienstag, man warte zunächst die schriftliche Urteilsbegründung ab.

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