Gucci-Bande Gucci-Bande: Erster Prozesstag wird wiederholt

Wuppertal · Im Fall des Opfers der Jugendlichen Schläger der Gucci-Bande darf jetzt der Nebenklageanwalt teilnehmen.

 Vor dem Amtsgericht wird am Mittwoch weiterverhandelt.

Vor dem Amtsgericht wird am Mittwoch weiterverhandelt.

Foto: picture alliance / dpa/Caroline Seidel

Am Mittwoch wird der erste Prozesstag im Fall um die 14 Jahre alten Jugendlichen, die einen 70 Jahre alten Rentner verprügelt hatten, am Amtsgericht wiederholt. Sie gelten als Teil der sogenannten Gucci-Bande, die in Wuppertal durch zahlreiche Straftaten von sich Reden gemacht hat. Der Nebenklageanwalt, der jetzt vom Landgericht zugelassen wurde, war am ersten Prozesstag nicht da. Deshalb sollen am Mittwoch die Zeugen nochmal in seinem Beisein befragt werden. Die Jungen sind angeklagt, einen 70-Jährigen attackiert zu haben. Strittig ist die Frage, ob der Angriff Ursache einer Hirnblutung ist, die den 70-Jährigen zu einem Pflegefall gemacht hat. Bei einem Zusammenhang würde die Tat als schwere Körperverletzung härter bestraft. Nur bei schwerer Körperverletzung ist in Jugendprozessen die Nebenklage zulässig. Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung, dagegen hatte der Anwalt der Familie Beschwerde eingelegt. Das Landgericht gab ihm Recht, jetzt darf der Anwalt die Rechte des Opfers im Prozess vertreten. Amtsgerichtssprecherin Anne Tielmann verweist darauf, dass die Entscheidung, die Nebenklage zuzulassen, unter Umständen noch gekippt werden könne.

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